Abmahnung der Verbraucherzentrale BaWü durch RA Schmid und Stillner

Irreführende Produkt-Beschreibung

Die Abmahner

Derzeit tritt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vermehrt als Abmahner auf. Vertreten wird sie dabei von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Schmid & Stillner. Die Verbraucherzentrale zielt entsprechend ihrem Namen darauf ab, Verbraucher zu schützen zu wollen und stellt dabei verschiedene Beratungsangebote auf ihrer Website vor.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinem Internetshop Produkte mit einer irreführenden Artikelbeschreibung zu bewerben und so eine Irreführung von Verbrauchern zu provozieren. Aktuell mahnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verstärkt Unternehmen der Möbelbranche ab.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafenregelung enthält, auf die Zahlung von 202,30 €.

Unsere Einschätzung

Die geltend gemachten Kosten sind vergleichsweise gering, da nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wird. Dies verleitet die Abgemahnten dazu, schnell den Betrag zu zahlen und die Unterlassungserklärung abzugeben, um die Sache „erledigt“ zu wissen.

Jedoch liegt genau darin die latente Gefahr: die Unterlassungserklärung ist so weit gefasst, dass es dem Abmahner, also dem Unterlassungsgläubiger, extrem leicht fällt, die Vertragsstrafen für jeden einzelnen Verstoß separat geltend zu machen. Das eigentliche Ziel scheint es also zu sein, den Abgemahnten weiter zu beobachten und bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung sofort die Vertragsstrafe einzufordern. Dass hierbei erhebliche Kosten für den Abgemahnten erst im Nachhinein entstehen, ist gefährlich. Hinzu kommt, dass die Unterlassungserklärung nichts anderes als einen Vertrag für die Dauer von 30 Jahren darstellt und somit zukünftig problemlos bei Verstößen immer wieder Vertragsstrafen eingefordert werden können.

Unser Rat

Lassen Sie sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung schnellstmöglich beraten. In der Regel kann die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifiziert werden und so die Gefahr einer Vertragsstrafe weitestgehend ausgeräumt werden. Beachten Sie in jedem Fall die Frist, denn ansonsten können gerichtliche Schritte auf Sie zukommen, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Gern prüfen wir Ihren konkreten Fall in unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung und helfen Ihnen bei Ihrer Verteidigung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 30.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.