Abmahnung der Nostalgic Art Merchandising GmbH durch die Kanzlei BRP Renaud & Partner mbB

Fehlende Produkt-Angaben auf Amazon.de

Die Abmahner

Uns liegt derzeit eine Abmahnung der Tronitechnik GmbH vor. Das Unternehmen betreibt die Website www.tronitechnik.de, auf welcher Produkte aus dem Bereich Heimtechnik wie Saunen und Infrarotkabinen oder Whirlpools vertrieben werden. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung lässt das Unternehmen durch Rechtsanwalt René Euskirchen aus Bonn aussprechen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten werden gleich mehrere Vorwürfe gemacht. Zunächst soll in einem Angebot bei Ebay ein Produkt mit den Worten „CE …zertifizierter Hersteller“ beworben werden. Der Begriff „Zertifizierung“ sei in diesem Zusammenhang für den Verbraucher irreführend, da es sich nicht um eine unabhängige Prüfung handelt, sondern um eine Bestätigung, dass bestimmte Regeln eingehalten wurden, die durch den Hersteller selbst erfolgt.

Außerdem mangele es bei dem angebotenen Elektro-Artikel an der verpflichtenden Registrierung mit der Geräteart und Marke bei der zuständigen Behörde. Die Verpflichtung stellt eine Marktverhaltensregelung dar, weshalb auch in diesem Verstoß ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen ist.

Zugleich wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe keine Widerrufsbelehrung und ein nur mangelhaftes Widerrufsformular (es fehlt an der Rufnummer des Widerrufsadressaten) zur Verfügung gestellt.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem sollen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.590,91 € aus einem Gegenstandswert in Höhe von 40.000 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Die Abmahnung ist in Hinblick auf die weite Formulierung der Unterlassungserklärung und den hohen Streitwert ernst zu nehmen. Die gerügten Verstöße sind zudem sehr fehleranfälliger Art, was die Geltendmachung der Vertragsstrafe umso wahrscheinlicher macht.

Zudem birgt die mitgeschickte Unterlassungserklärung die Gefahr einer unbestimmt hohen Vertragsstrafe. Die Höhe wird für jedes Zuwiderhandeln durch den Abmahner bestimmt.

Unser Rat

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall durch einen Anwalt modifiziert werden, um die Gefahr der Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu reduzieren. Außerdem sollten Sie zwingend die gesetzte Frist beachten, um gerichtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden, welche mit hohen Kosten verbunden sind.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 20.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.