Abmahnung von TimeGate GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum

Markenrechts-Verletzung der Marke "SAM"

Die Abmahner

Derzeit werden von der TimeGate GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamp & Rosenbaum aus Köln markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Bei der TimeGate GmbH handelt es sich um die Rechtsnachfolge der „Uncle Sam GmbH“ und damit um die Inhaberin der eingetragenen Marke „SAM“. Die TimeGate GmbH nutzt den Namen „SAM“ selbst für ihre Bekleidungsstücke, lizensiert aber auch andere Unternehmen zur Nutzung des Namens.

Der Vorwurf

Der Abgemahnte soll den Namen „SAM“ als ergänzende Bezeichnung von Textilien, die er auf der Plattform Ebay vertreibt, verwendet haben und sich so eine Markenrechtsverletzung zuzuschreiben zu haben. Durch die Verwendung des Namens „SAM“ werde beim Käufer Verwirrung gestiftet, da der potentielle Käufer annehmen könnte, das Produkt stamme von der TimeGate GmbH. Bereits diese Gefahr begründet die Verletzung eines Markenrechts.

Forderung

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die infolge der Abmahnung und aufgrund eines Streitwertes von 75.000,00 € entstanden sind, nämlich 2.085,95 €.

Unsere Einschätzung

Die Abmahnung ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Sie sollten sich zwar nicht einschüchtern lassen und blindlings ohne anwaltliche Prüfung Zahlungen vornehmen oder gar die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung blind unterschreiben.

Unser Rat

Sie sollten in jedem Fall einen spezialisierten Anwalt kontaktieren, der den Vorwurf für Sie prüft und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten verfasst. Bei der Prüfung durch einen Anwalt wird zunächst Wert darauf gelegt, ob die behauptete Handlung durch den Abgemahnten überhaupt begangen worden ist und vor allem, ob ein Markenrechtsverstoß durch diese gerügte Handlung überhaupt vorliegt.

In keinem Fall sollte die Abmahnung jedoch einfach ignoriert werden und Sie so die Frist verstreichen lassen. Es drohen weitere gerichtliche Schritte, die mit enorm hohen Kosten verbunden sind.

Sprechen Sie uns deshalb an und lassen Sie sich beraten! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 28.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.