Abmahnung von Thomas Rippel durch Rechtsanwälte Sievers & Kollegen

Angeblich gewerbliches Verkaufen einer Privatperson auf ebay.de

Der Abmahner

Derzeit liegt uns zum wiederholten Male eine Abmahnung von Thomas Rippel vor. Thomas Rippel verkauft online auf Amazon unter dem Verkäufernamen „Oberland-Records Murnau“ bzw. „DVD-OASE“ CDs, DVDs und Schallplatten. Ebenfalls betreibt er einen lokalen Shop. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung lässt er durch die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen aussprechen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Plattform Ebay als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl tatsächlich ein gewerbliches Verhalten vorliegt. Gerügt wird daher konkret eine fehlende Belehrung zum Widerrufsrecht und ein Fehlen des Widerrufsformulars, der verpflichtenden Informationen zum Fernabsatzvertrag sowie ein fehlendes Impressum mit Angaben zur Identität. Außerdem mangele es auch an Informationen über die Vertragstextspeicherung sowie über solche der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, das gerügte Verhalten zu unterlassen und dies in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu bestätigen. Außerdem soll der Abgemahnte die im Zusammenhang mit der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € aus einem Gegenstandswert von 30.000 € erstatten.

Unsere Einschätzung

Häufig ist der Grad zwischen einem privaten Verkauf und einer gewerblichen Tätigkeit sehr schmal. Das heißt auch, dass nicht pauschal gesagt werden kann, ab wann Sie als gewerblicher Verkäufer gelten. Als höchstrichterlich entwickelte Indizien gelten das wiederholte Anbieten gleichartiger Waren und Neuwaren, eine hohe Anzahl von Angeboten innerhalb eines kurzen Zeitraums oder das Angebot neuwertiger Artikel. Diese Indizien sind dabei nicht starr, sondern je nach Ihrem konkreten Sachverhalt zu beurteilen. Sollten Sie tatsächlich als gewerblicher Verkäufer auftreten, treffen Sie sämtliche Verpflichtungen, unter anderem die Pflicht eines Impressums sowie die Einräumung eines Widerrufsrechts und viele Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.

Unser Rat

Unterschreiben Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Zunächst muss geklärt werden, ob Sie tatsächlich kein privater, sondern ein gewerblicher Verkäufer sind. Ist dies der Fall, sollte dennoch nicht unterschrieben werden, sondern durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, welche für Sei günstiger formuliert ist. Die mitgeschickte Erklärung ist regelmäßig deutlich zu weit gefasst. Ebenso sollten Sie mit der geforderten Zahlung abwarten. Sprechen Sie uns gerne an (unbedingt jedoch noch innerhalb der Frist) und wir helfen Ihnen weiter – gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Stand: 06.06.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.