Abmahnung von SDS Sandy Import & Export GmbH durch Jost Roth Collegen

Nachahmung von Schuhen

Die Abmahner

Die SDS Sandy Import & Export GmbH ist ein Schuhgroßhandel, das heißt sie vertreibt Schuhe an Wiederverkäufer, die einen Gewerbenachweis erbracht haben. Vertreten bei ihren Forderungen wird das Unternehmen durch Jost Roth Collegen Rechtsanwälte. Diese Abmahnungen werden aktuell wahrgenommen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Schuhe nachgeahmt zu haben und so unlauteren Wettbewerb betrieben zu haben. Es soll also gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG verstoßen worden sein.

Forderung

Auch wenn in der Abmahnung keine Kosten geltend gemacht werden, so wird doch gefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Es erscheint daher vordergründig verlockend, die Sache vermeintlich schnell und einfach mit Abgabe der vorgefertigten Erklärung aus der Welt zu schaffen.

Unsere Einschätzung

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und handeln Sie nicht blauäugig! Verpflichten Sie sich über eine ggf. zu umfassende Erklärung zu weit, ist ein baldiger erneuter Verstoß wahrscheinlicher und Sie werden dann kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die dann gerechtfertigten Forderungen zur Wehr zu setzen!

Unser Rat

Haben Sie auch eine Abmahnung der SDS Sandy Import & Export GmbH erhalten?

Auch wenn Sie keinen bewussten Verstoß begangen haben, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls ignorieren. Die Fristen sind kurz gesetzt und es empfiehlt sich, diese nicht verstreichen zu lassen, da sonst weitere rechtliche Schritte durch SDS Sandy Import & Export GmbH erwartet werden.

Dies wäre mit hohen Kosten verbunden, die aber vermeidbar sind. In jedem Fall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen: Der vorgeworfene Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sollte dringend genaustens überprüft werden. Sollte sich der Vorwurf tatsächlich bewahrheiten, so werden wir gerne die vom Abmahner viel zu weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu ihren Gunsten modifizieren. Kontaktieren Sie uns!

Stand: 28.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.