Abmahnung von SanDisk LLC. durch Simmons and Simmons LLP.

Markenrechts-Verletzung

Die Abmahner

Derzeit liegt uns eine Abmahnung des US-amerikanischen Unternehmens „SanDisk LLC.“ vor, welche durch die Kanzlei Simmons & Simmons LLP. ausgesprochen wurde. Das Unternehmen SanDisk ist Inhabern einer geschützten Wortmarke mit dem Namen „SANDISK“. Bekannt ist das Unternehmen für die Herstellung von Speichermedien wie Speicherkarten oder USB-Drives.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Speicherkarten sowie Adapter in großer Menge eingeführt zu haben mit dem Ziel, diese Waren mit der Bezeichnung „SANDISK“ auf den Plattformen Ebay bzw. Amazon zu verkaufen. Darin sei eine Markenrechtsverletzung der geschützten Wortmarke zu sehen.

Die Forderung

Zum einen wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin ist eine Vertragsstrafe vorgesehen, welche der Höhe nach durch den Abmahner bestimmt wird. Zum anderen wird Schadenersatz gefordert sowie Auskunftserteilung bezüglich der Ausmaße der Einführung nach Deutschland. Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert, die gegenständlichen Waren zu vernichten.

Unsere Einschätzung

Die Aufforderung, Auskünfte zu ihrem Verhalten zu erteilen, sollte Ihrerseits zunächst mit einem Anwalt besprochen werden. Welche Verpflichtung Sie diesbezüglich trifft, ist rechtssicher erst nach einer Betrachtung der Gesamtumstände zu ermitteln.

Außerdem sollten Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht voreilig, d.h. ohne Überprüfung durch einen spezialisieren Rechtsanwalt, unterschreiben. Mit Abgabe der Erklärung verpflichten Sie sich nämlich für den Zeitraum von 30 Jahren, eine der Höhe nach noch unbestimmte Vertragsstrafe für jedweden Verstoß gegen die Erklärung zu zahlen.

Unser Rat

Die regelmäßig zu weit gefasste Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall modifiziert werden, um die Gefahr der Geltendmachung der Vertragsstrafe zu reduzieren. Beachten Sie unbedingt die gesetzte Frist, denn sonst können gerichtliche Schritte auf Sie zukommen, welche mit hohen Kosten verbunden sind. Die nächsten Schritte klären wir mit Ihnen für Ihren konkreten Fall gerne im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung. Sprechen Sie uns einfach an!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 27.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.