Abmahnung von Ravivarman Sirvarasa „2015platine“ durch Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Privater Verkäufer handelt gewerblich

Der Abmahner

Uns erreichte eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Robin Neuwirth: Diese spricht eine Abmahnung für Ravivarman Sirvarasa aus. Der Unternehmer vertreibt auf der Handelsplattform Ebay unter dem Benutzernamen „2015platine“ gebrauchte Computerteile, wie beispielsweise Displays, Laufwerke und Tastaturen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ebenfalls gebrauchte Computerteile auf selbiger Plattform zu vertreiben und dabei unter dem Deckmantel eines privaten Verkäufers zu handeln, obwohl tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliege. Somit „umgehe“ der Abgemahnte verschiedene Vorschriften, die ihn als gewerblichen Verkäufer treffen und begehe so Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, indem er sich hierdurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffe.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 € aus einem Gegenstandswert von 20.000 € zu bezahlen.

Unsere Einschätzung

Für die Einstufung, ob ein gewerbliches Handeln oder eine rein private Verkaufstätigkeit vorliegt, ist es sinnvoll, einen Anwalt hinzuziehen, um eine rechtssichere Einschätzung zu erhalten und somit auch richtig auf die Abmahnung reagieren zu können. Für die Einstufung spielen Art und Umfang der Verkaufstätigkeit eine Rolle – nicht aber, ob Sie dabei mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt haben oder nicht.

Unser Rat

Sie sollten unter keinen Umständen ohne anwaltliche Überprüfung die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese regelmäßig viel zu weit gefasst ist und einen Vertrag für die Dauer von 30 Jahren darstellt. Stattdessen kann im Zuge der anwaltlichen Beratung eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, die Ihren Gunsten dient. Weiterhin sollten Sie in keinem Fall die – wenn auch sehr kurz gesetzte – Frist tatenlos verstreichen lassen, denn dann drohen Ihnen ggf. gerichtliche Schritte, die mit enorm hohen Kosten für Sie verbunden wären. Kontaktieren Sie uns gern für eine individuelle Beratung in Ihrem Fall.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 04.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.