Abmahnung von Raoul Teves durch die HKMW Rechtsanwälte

OS-Link und abweichende Widerrufsfrist

Die Abmahner

Raoul Teves ist ein gewerblich aktiver Online-Händler auf der Verkaufsplattform eBay. Der Händler bietet Spielzeug, Haushaltswaren sowie Waren aus den Bereichen Auto und Werkstatt unter dem Namen "RT-Kauf" an.

Im aktuellen Fall erfolgt die Abmahnung durch die HKMW Rechtsanwälte.

Der Vorwurf

Der Abmahner wirft anderen eBay-Händlern vor, Produkte aus dem Bereich der Kinderspielzeuge mit unterschiedlichen Widerrufsfristen und einem fehlenden Link auf die OS-Plattform angeboten zu haben.

Die Forderung

Raoul Teves möchte die eBay Händler dazu auffordern, das Verhalten einzustellen, indem ein Link zur OS-Plattform bei den jeweiligen Angeboten integriert wird, sowie eine einheitliche Widerrufsfrist gilt. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann die Tatwiederholung unter Strafe gestellt werden und soll somit die Wiederholungsgefahr minimieren.

Der Streitwert erstreckt sich hierbei auf 10.000€.

Unsere Einschätzung

Ebay Händler sind dazu verpflichtet, den Käufer klar und verständlich über das geltende Widerrufsrecht zu informieren (Art. 246 EGBGB iVm § 312c Abs. 1 BGB). Dabei müssen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, wobei eine einheitliche Aussage zur Widerrufslänge zu tätigen ist. Bei unterschiedlichen Widerrufslängen wird der Verbraucher nicht mehr klar und verständlich informiert, was folglich ein Verstoß gegen das Gesetz darstellt.

Seit dem 09.01.2016 gilt die neue Informationspflicht, nach der der Verbraucher über seine Rechte im Hinblick auf die Online Streitbeilegung zu informieren ist.

Unser Rat

Sind Sie Händler (gewerblich) eines Onlineshops (bspw. eBay), so halten Sie sich stets an die gesetzlichen Regeln. Es ist wichtig, dass Sie den Verbraucher über die geltenden Rechte aufklären, sodass Sie eine klare und verständliche Widerrufsbelehrung sowie den Hinweis auf die OS-Plattform zur Verfügung stellen. Sichern Sie sich ab, indem Sie die Hinweise klar, verständlich und gut sichtbar in Ihrem Angebot positionieren.

Neben den hier genannten Informationspflichten müssen Händler noch weitere Regeln beachten. Gerne helfen wir Ihnen, Ihre rechtliche Lage genau zu analysieren und Sie vor möglichen Abmahnungen zu bewahren.

Im Falle dessen, dass Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch hier beratend zur Seite. Unterschreiben Sie in keinem Fall die Unterlassungserklärung, ohne mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben. Wir helfen Ihnen auch gerne dabei, die Unterlassungserklärung auf Ihren spezifischen Fall anzupassen, diese zu unterschreiben und weitere Vorgänge zu durchlaufen. Im Rahmen einer erhaltenen Abmahnung ist unsere Ersteinschätzung stets unverbindlich und kostenlos.

Wir freuen uns auf Sie und helfen Ihnen gerne weiter!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 18.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.