Abmahnung von Ralph Schneider Markenglas.de durch Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

Privat oder gewerblich auf ebay.de

Die Abmahner

Und wieder erreichte uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Ralph Schneider Markenglas.de durch die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg.

Der Abmahner: Ralph Schneider aus Köln, der den Online-Shop Markenglas.de betreibt. Er bietet dort insbesondere Gläser und Bar-Utensilien an. Aus diesbezüglicher Verkaufsaktivität leitet er insbesondere das Vorliegen der für die Abmahnung zwingend erforderlichen Wettbewerbssituation her.

Der Vorwurf

Der Vorwurf gegen einen privaten eBay-Verkäufer, der angeblich als schein-privater Händler agiere und dadurch die einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften umgehe, erstreckt sich weiterhin auf die Nichtbeachtung der Vorschriften hinsichtlich des Widerrufsrechts und der Anbieterkennzeichnung sowie das daraus resultierende Fehlen der Pflichtinformationen bei den Angeboten. Allerdings ist als Randbemerkung die Tatsache zu nennen, dass der Abmahnungsempfänger im Ergebnis tatsächlich als privater Verkäufer agierte und die ihm vorgeworfene scheinprivate Händlereigenschaft sich als haltlos erwies.

Die Forderung

In der Abmahnung fordert der Abmahner vom Abgemahnten sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 984,60 EUR auf der Basis eines Streitwerts in Höhe von 20.000,00 EUR.

Unsere Einschätzung

Vor allem bei der Frage, ob ein Händler noch privat oder bereits gewerblich tätig ist, gilt es, stets Vorsicht walten zu lassen. Die Grenzen diesbezüglich sind fließend und die Einschätzung hierüber oftmals streitig. Sinnvoll ist es in jedem Fall, im Rahmen dieser Problematik das eigene Verkaufsverhalten und den Umfang der Tätigkeit regelmäßig zu analysieren und unter Umständen frühzeitig anzupassen oder einzuschränken. Sonst passiert es schnell, unwissentlich als scheinprivater Händler zu handeln und sich der Abmahngefahr in einem erhöhten Maße auszusetzen. Dann sind Abmahnungen regelmäßig gerechtfertigt und nachvollziehbar.

Unser Rat

Zunächst lautet unser Rat: Sie sollten in einem ersten Schritt in jedem Fall die gegen Sie erhobenen Vorwürfe rechtlich überprüfen lassen. Selbst, wenn Sie zu Recht abgemahnt wurden, sollte bestimmte Schritte unverzüglich unternommen werden. Was Sie tun können? In keinem Fall ohne anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen tätigen. Sie sollten einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, dem sie Ihren konkreten Fall schildern und der Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten und Strategien diesbezüglich aufzeigt. Hierfür eignet sich unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen in Ihrem individuellen Fall weiter.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 19.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.