Abmahnung von Quante-Design GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Dr. Martin Bahr

Produktbild und Lieferumfang

Die Abmahner

Aktuell liegt uns eine Abmahnung des Unternehmens Quante-Design GmbH & Co. KG Schwarzenweg 9, 59510 Lippetal) vor, die durch die Kanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg ausgesprochen wurde. Das Unternehmen betreibt unter www.schirmwelt24.de einen Onlineshop, in dem es Schirme zum Sonnen- oder Wetterschutz vertreibt.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen durch sein Angebot eines Sonnenschirms bei Ebay gegen geltendes Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Gerügt wird konkret, dass die Produktabbildung vom tatsächlichen Lieferumfang des Sonnenschirms abweicht. Genauer ist auf dem Produktbild ein Ständer für den Sonnenschirm abgebildet, während der Lieferumfang sich auf den Sonnenschirm allein beschränkt. Darin sei eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG zu sehen.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € aus einem Streitwert in Höhe von 15.000,00 € zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Einschätzung

Aufgrund aktueller Rechtsprechung ist die Rechtslage in diesem Fall relativ klar: Das OLG Hamm entschied (Urteil v. 04.08.2015, Az. I-4 U 66/15), dass die Abbildung eines Sonnenschirms mit Bodenplatten eine irreführende Werbung darstellt, wenn tatsächlich im Lieferumfang nur der Sonnenschirm enthalten ist. Bei einer Abbildung eines Sonnenschirms mit einem Ständer ist davon auszugehen, dass Gerichte entsprechend entscheiden werden.

Unser Rat

Das heißt jedoch nicht, dass Sie als Abgemahnter in diesem Fall zwingend die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben müssen: Nach anwaltlicher Beratung sollte die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifiziert werden, damit das Risiko einer Vertragsstrafe deutlich verringert wird. Melden Sie sich unbedingt innerhalb der Frist, damit keine gerichtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren hohen Kosten verbunden sind. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gern auch im Rahmen der Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich weiter.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 31.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.