Abmahnung von Philipp Schuster Photography durch die Jakober Rechtsanwälte

Verwendung von Fotografie

Die Abmahner

Im vergangenen Monat beschäftigten wir uns mit einer urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Philipp Schuster durch die Jakober Rechtsanwälte Stuttgart und Wien.

Bei dem Abmahner handelt es sich um den professionellen Fotograf Philipp Schuster, Jheringgasse 22 Top 1, 1150 Wien, Österreich.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird dem Abgemahnten die widerrechtliche Verwendung und Veröffentlichung von geschützten Fotografien. Herr Philipp Schuster sei als professioneller Fotograf unter dem Namen Philipp Schuster Photography tätig und habe in diesem Zusammenhang eine Fotoreihe von insgesamt 67 Fotografien erstellt, die wie ein Making-Of aufgebaut seien. Anhand von verschiedenen Models und Modellen von Extensions würden die einzelnen Schritte zur Haarverlängerung bildlich dargestellt, um den Vorher- Nachher-Effekt zu verdeutlichen. Teile dieser Reihe seien nun Gegenstand der konkreten Abmahnung. Der Abgemahnte soll eine dieser Fotografien auf einer Internetseite publiziert haben, wodurch die Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen Philipp Schuster verletzt würden.

Die Forderung

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nebst Schadensersatzansprüchen. Zusätzlich wird ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung geltend gemacht, bei dem der Abgemahnte über die Herkunft der Fotografien, die Nutzungsdauer und über das Nutzungsverhalten Angaben machen und beweiserheblich relevante Unterlagen liefern soll. Jedoch wird ein Angebot unterbreitet, Ansprüche dann als vollständig und endgültig abgegolten zu behandeln, wenn die Bilder entfernt, die Unterlassungserklärung abgegeben und die Auskunftserteilung sowie die Zahlung von 2.500,00 EUR erfolgt sind.

Unsere Einschätzung

Im vorliegenden Fall schätzen wir den Sachverhalt insbesondere im Rahmen der Begründetheit der Abmahnung als nicht so eindeutig ein, wie er vorliegend dargestellt wird.

Unser Rat

Daher raten wir zur Vermeidung unnötig hoher Kosten und Risiken dringend dazu, vor der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung oder dem Folgeleisten der anderen Forderungen einem Rechtsanwalt Ihre Angelegenheit zur Prüfung vorzulegen. In jedem Fall sollten Sie sich an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt wenden. Wir beraten Sie gerne auch im Rahmen einer für Sie kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 17.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.