Abmahnung von Philipp Bezler (Shrimpfarm Frankfurt)

Unzureichende Widerrufsbelehrung und OS-Link

Der Abmahner

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Shrimpfarm-Frankfurt (Inhaber Philipp Bezler) vor. Der Unternehmer betreibt ein Aquaristik-Unternehmen in Frankfurt, welches unter www.shrimpfarm-frankfurt.de auch einen eigenen Onlineshop für Wasserpflanzen und Wirbellose betreibt. Für die Abmahnung wurde kein Rechtsanwalt beauftragt, sondern der Unternehmer spricht die Abmahnungen selbst aus.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, auf Ebay vergleichbare Produkte zu verkaufen und dabei weder eine Widerrufsbelehrung noch einen Link auf die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Darin sei ein wettbewerbsrechtlicher Vorteil zu sehen, weshalb die Fehler einen Verstoß gegen das UWG darstellen, welcher abmahnfähig ist.

Die Forderung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, welche beigelegt ist. Außerdem sollen die im Zusammenhang mit der Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 34,75 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Die Widerrufserklärung ist eine zwingende Voraussetzung für gewerbliche Händler. Darin muss der Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht und die Widerrufsfrist aufgeklärt werden. Diese muss auch ein Musterwiderrufsformular enthalten.

Der Link zur OS-Plattform ist ebenso eine zwingende Regel. Die Online-Streitbelegungsplattform der EU wurde eingeführt, damit Streitigkeiten im Onlinehandel zukünftig schneller geregelt werden können, ohne die Gerichte damit zu belasten. Um einen leichten Zugriff des Verbrauchers auf die Plattform sicherzustellen, muss der entsprechende Link anklickbar (Hyperlink) sein.

Unser Rat

Diese Abmahnung ist besonders auffällig, da der Abmahner sich keiner Kanzlei bedient, die die Abmahnung für ihn ausspricht. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist dementsprechend fraglich und sollte unter keinen Umständen ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Daher ist es unerlässlich, durch einen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten erstellen zu lassen. Beachten Sie auch unbedingt die gesetzte Frist, um gerichtliche Schritte, die mit enormen Kosten verbunden sind, zu vermeiden. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne weiter – gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Stand: 07.06.2019

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.