Abmahnung von Pferdesporthaus Loesdau durch Henkel Breuer & Partner

Verletzung der Marke „black forest“

Der Abmahner

Abgemahnt wird für das Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG, mit Sitz in 72402 Bisingen, durch die Patentanwälte Henkel Breuer & Partner aus 80333 München.

Der Vorwurf

Das Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Marke „black forest“ die unter der Kennnummer 013593711 als europäische Marke eingetragen ist. Unter der Marke vertreibt die Abmahnerin Textilien aus dem Bereich des Pferdesportes.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen Textilien mit einer ähnlichen Bezeichnung ohne erforderliche Lizenz durch die Abmahnerin vertrieben zu haben und damit eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro.

Unsere Einschätzung

Nach § 14 MarkenG steht dem Inhaber der Marke ein Ausschließlichkeitsrecht an der Marke zu. Untersagt ist es daher unter anderem auch, ein ähnliches Zeichens für ähnliche Waren zu benutzen. Wenn also tatsächlich Textilien, die auch vom Pferdesporthaus Loesdau unter der Marke vertrieben werden, mit einem ähnlichen Zeichen angeboten werden, so dass für das angesprochene Publikum eine Verwechslungsgefahr besteht, kann der Unterlassungsanspruch durchaus begründet sein.

Es lässt sich in einem solchen Fall nicht pauschal beurteilen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob Zeichen und Waren tatsächlich ähnlich sind und ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt.

Unser Rat

Bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung sollten Sie unbedingt juristische Hilfe in Anspruch nehmen – insbesondere, wenn nur die Verwendung eines ähnliches Zeichens gerügt wird. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Anspruches muss im Einzelfall festgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie keinesfalls vorschnell und ohne den professionellen Rat eines Anwalts eine Unterlassungserklärung abgeben, da dies gegebenenfalls hohe Folgekosten nach sich ziehen kann. Dennoch sollten Sie die kurzen Fristen beachten und sich umgehend juristisch beraten lassen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Erstberatungsgespräch zur Verfügung, um mit Ihnen die für Sie optimale Lösung zu finden. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 12.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.