Abmahnung von PB-ViGoods GmbH (www.steam-time.de) durch die ANKA Rechtsanwälte

Privater Verkäufer handelt gewerblich

Der Abmahner

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH vor. Das Unternehmen vertreibt auf der eigenen Website (www.steam-time.de) und auf Plattformen, unter anderem auf Amazon.de E-Zigaretten und Zubehör. Vertreten wird die PB-ViGoods GmbH von den ANKA Rechtsanwälten.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, bei Ebay als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl nach Art und Umfang der Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Daher soll der Abgemahnte gegen diverse Vorschriften, die gewerbliche Händler im Fernabsatzgeschäft treffen, verstoßen haben. Es mangele an einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung, an einer Widerrufsbelehrung sowie an einem Muster-Widerrufsformular.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € aus einem Streitwert in Höhe von 30.000 €.

Unsere Einschätzung

Der Grad zwischen einem privaten Verkäufer und einer gewerblichen Verkaufstätigkeit ist auf der Plattform Ebay häufig sehr schmal. Auch wenn Sie sich nicht bewusst sind, dass Ihre Angebote eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, so kann dies trotzdem der Fall sein. Beispielsweise ist die Gewinnerzielungsabsicht kein Anhaltspunkt, der für oder gegen eine gewerbliche Tätigkeit spricht. Wie ihre Handlungen letztlich zu bewerten sind, kann nur rechtssicher durch einen Fachanwalt festgestellt werden.

Unser Rat

Um gegen die Abmahnung vorzugehen, müssen Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen. Nur so kann auch die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifiziert werden. In keinem Fall sollten Sie die Abmahnung einfach ignorieren. Es drohen sonst mit Ablauf der Frist gerichtliche Schritte gegen Sie, die mit enorm hohen Kosten verbunden sind. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 05.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.