Abmahnung von PB-ViGoods GmbH durch ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anbieterkennzeichnung und Musterwiderrufsformular in Ebay-Angeboten

Abmahner

Abmahner ist die ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Kaninenberghöhe 50, 45136 Essen) im Auftrag der PB-ViGoods GmbH (Sitz: Rathenow).

Der Vorwurf

PB-ViGoods handelt online mit e-Zigaretten und entsprechendem Zubehör unter anderem auf der Plattform Ebay.

Die PB-ViGoods GmbH lässt über ihre Rechtsanwälte bei ihren Mitbewerbern die fehlende Anbieterkennzeichnung und ein fehlendes Musterwiderrufsformular auf Ebay rügen. Es werden also Wettbewerbsverstöße abgemahnt.

Die Forderung

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zusätzlich werden Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 20.000 € gefordert.

Unsere Einschätzung

Ein gewerblicher Anbieter ist dazu verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennung vorzuweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Diese muss unter anderem Name und Anschrift enthalten und bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform sowie den Vertretungsberechtigten. Fehlt diese Anbieterkennzeichnung, handelt der Anbieter wettbewerbswidrig und darf abgemahnt werden.

Weiterhin ist ein Unternehmer gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet, ihn über sein bestehendes Widerrufsrecht zu informieren und ein Musterwiderrufsformular bereitzustellen.

Unser Rat

Haben Sie auch eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH erhalten?

In jedem Fall sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig und ohne anwaltliche Beratung unterschreiben. Diese ist oftmals zu weit gefasst. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen.

Auch sollten Sie nicht einfach die geforderte Zahlung leisten, ohne sich vorher beraten zu lassen.

Die Drohung mit gerichtlichen Schritten ist ernst zu nehmen: Sie sollten die vorgegebene Frist nicht verstreichen lassen und schnellstmöglich anwaltliche Beratung hinzuziehen. Sprechen Sie uns gerne an! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 11.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.