Abmahnung von Noel Gutmann durch Rechtsanwalt Sandhage

Unverbindliche Preisempfehlung (UVP)

Die Abmahner

Mal wieder erreichten uns Abmahnungen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Diesmal für einen Mandanten namens Noel Gutmann aus Leichlingen.

Dieser ist als Onlinehändler auf der Internetplattform eBay aktiv und inseriert und vertreibt dort Taschen, Gürtel, Geldbörsen und ähnliche Accessoires.

Der Vorwurf

Der Vorwurf der Abmahnung bezieht sich zum einen auf die Geltendmachung des fehlenden Links auf die OS-Plattform, zum anderen auf falsche Angaben zur unverbindlichen Preisempfehlung (UVP).

Aufgrund des fehlenden Links würde Noel Gutmann daher ein Unterlassungsanspruch aus den § 8 I, III UWG zustehen. Die Auszeichnung einer falschen UVP sei als Irreführung des Verbrauchers und somit als wettbewerbswidrig einzustufen – und daher ebenfalls abmahnfähig.

Die Forderung

Rechtsanwalt Sandhage fordert in den diversen Abmahnungen bis zu 1.239,40 Euro für die hierdurch entstandenen Kosten. Die Streitwerte umfassen einen Betrag von bis zu 35.000,00 Euro. Zusätzlich wird der Abgemahnte dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Einschätzung

Wie eingangs erwähnt ist Rechtsanwalt Sandhage für massenhafte Abmahnungen bekannt. Im Fall der Abmahnungen für den Mandanten Noel Gutmann zeigen sich einige Indizien, die zudem eine Missbräuchlichkeit begründen könnten. Daher sollte das tatsächliche Vorliegen der gerügten Verstöße äußerst sorgfältig geprüft werden.

Unser Rat

Da Rechtsanwalt Gereon Sandhage sowie seinen Mandanten bereits mehrfach Rechtsmissbrauch nachgesagt wurde, ist eine solche Vermutung im vorliegenden Fall zumindest nicht fernliegend. Insofern sollten Sie keinesfalls vorschnell und eigenständig agieren, sondern stattdessen fachkundigen Rat eines Fachanwalts einholen.

Wenden Sie sich hierzu an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um Möglichkeiten und Risiken einschätzen und eventuelle Kosten gegeneinander abwägen zu können und bestenfalls präventiv vorzubeugen.

Hierfür können Sie sich gerne – auch im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung – an uns wenden. Profitieren Sie von unseren fundierten Kenntnisse im Bereich des Wettbewerbsrechts und von unseren Erfahrungen aus unzähligen Abmahnunverteidigung in ähnlich gelagerten Fällen. Auch in Ihrem Fall beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 26.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.