Abmahnung von Nicki Leist durch die Kanzlei Sievers & Kollegen

Informationspflichten gewerblicher Anbieter auf ebay

Die Abmahner

Im Namen des Herrn Nicki Leist (Alt-Mariendorf 31, 12107 Berlin) erfolgten aktuell Abmahnungen durch die Kanzlei Sievers und Kollegen (bearbeitender Anwalt: Jörg Plöhn, Sitz: Berlin) hinsichtlich des Vertriebs von Sportschuhen an Endverbraucher auf der Plattform ebay.

Der Vorwurf

Inhaltlich geht es in der Abmahnung um den Auftritt als Scheinprivater auf der Plattform ebay. Moniert wird, dass die scheinbar private Verkaufsaktivität tatsächlich eine gewerbliche darstelle und somit die gesetzlichen Pflichten des gewerblichen Verkaufs im Internet eingehalten werden müssten.

Konkret geht es um die Erstellung eines Impressums, die Einrichtung einer schnellen elektronischen Kontaktaufnahmemöglichkeit im Sinne von § 5 TMG, die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie die Speicherung des Vertragstextes, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und den Hinweis „inkl. MwSt.“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Preisabgabenverordnung.

Die Forderung

Unsere Mandantin wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb der genannten Frist abzugeben. Weiterhin wird die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.358,86 € sowie die Erstattung der Kosten für eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzung in Höhe von 154,70 € verlangt.

Unsere Einschätzung

Unabhängig von Ihrer persönlichen Einschätzung sowie den Hintergründen Ihrer Verkaufsaktivitäten, bemisst sich die Gewerblichkeit Ihrer Tätigkeit objektiv anhand der Anzahl und Art der angebotenen Ware. Insbesondere ein vermehrtes Angebot gleichartiger, neuer Waren kann schnell zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit führen.

Überschreitet Ihre Tätigkeit die Schwelle zur Gewerblichkeit, so stellt die Nichterfüllung einer der oben genannten Pflichten einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar. Die Dokumentationspflichten werden von Gerichten insoweit als ersatzfähige notwendige Kosten zur Rechtsdurchsetzung angesehen, soweit genau dargelegt wird, für welche konkreten, erforderlichen Tätigkeiten und in welchem Umfang diese entstanden sind. Die diesbezügliche Darlegung im Einzelfall ist also maßgeblich.

Leider haben wir schon häufig erlebt, dass die Schwelle zur Gewerblichkeit versehentlich überschritten wurde. Es ist also dringend anzuraten, sich bei vermehrter Verkaufstätigkeit auf Online-Plattformen bereits im Vorhinein diesbezüglich beraten zu lassen. Aber auch bei unbewusstem Überschreiten wäre die Abmahnung zunächst begründet.

Ein Ausweg bleibt dann allenfalls durch eine Missbräuchlichkeit der Abmahnung, dies kann jedoch nur im Einzelfall überprüft werden.

Unser Rat

Reagieren Sie fristgerecht auf die Abmahnung, sonst können die Kosten weiterer gerichtlicher Maßnahmen auf Sie zukommen. Die Gegenseite wird regelmäßig eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, raten wir dennoch dringend davon ab, den Aufforderungen der Gegenseite einfach ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nachzukommen. In dem uns vorliegenden Entwurf einer Unterlassungserklärung ist eine relativ hohe Vertragsstrafe von über 5.000,00 € vorgesehen, weiterhin ist eine engere Formulierung zu Ihren Gunsten möglich.

Eine zu weitreichende Selbstverpflichtung kann erhebliche finanzielle Folgen haben – unterschätzen Sie die davon ausgehenden Gefahren also nicht!

Lassen Sie sich hinsichtlich des Vorliegens einer gewerblichen Tätigkeit und den auf Ihren individuellen Fall angepassten Vorgehensmöglichkeiten anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 14.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.