Abmahnung von Lothar Fürst "MH My Musthave" durch Rechtsanwalt Sandhage |
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Plattform Ebay eine Uhr angeboten und dabei auf eine UVP hingewiesen zu haben, die nicht mehr existiert. Darin ist ein Verstoß gegen § 16 UWG zu sehen. Die unverbindliche Preisempfehlung wird vom Hersteller des Produkts angegeben. Handelt es sich jedoch um ein Modell einer vorherigen Saison, so nimmt der Hersteller das Produkt nicht mehr in seine Preisliste auf und gibt so seinen Einfluss auf die Preisbildung im Handel auf.
Der Abgemahnte wird aufgefordert, Nachweise darüber vorzulegen, dass die von ihm genannte UVP noch in der Preisliste des Herstellers auftaucht. Für den Fall, dass kein Nachweis erfolgt, sollen auch die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 € übernommen werden. In jedem Fall wird der Abgemahnte auch aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese enthält für den Fall eines Zuwiderhandelns ein Vertragsstrafenregelung, wonach die Höhe der Vertragsstrafe durch den Abmahner zu bestimmen ist.
Auch wenn das Schreiben mit dem Titel „Berechtigungsanfrage“ überschrieben ist, so handelt es sich nicht ausschließlich um eine solche. Zusätzlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, weshalb es sich auch um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt. Rechtsanwalt Sandhage ist im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen längst kein unbeschriebenes Blatt mehr und angesichts dessen kann der Verdacht von rechtsmissbräuchlichen Massen-Abmahnungen nicht ausgeräumt werden.
Wie bei allen Abmahnungen gilt: Ein Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte diese einer eingehenden Prüfung unterziehen. Auch die Unterlassungserklärung sollte zu Ihren Gunsten modifiziert werden, denn sie stellt nichts anderes als einen Vertrag für die Dauer von 30 Jahren dar. Sprechen Sie uns daher an und wir beraten Sie gerne!
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