Abmahnung von Grundmann Immobilien durch Rechtsanwalt Michael Herlan

Fehlende Angaben zum Energieausweis

Der Abmahner

Abgemahnt wird durch Grundmann Immobilien (Inhaber: Heinz Grundmann, Sitz: Hamburg) über Rechtsanwalt Michael Herlan (Ottstraße 9, 76744 Wörth am Rhein).

Der Vorwurf

Der Abmahner ist als Immobilienmakler tätig. Es wird gerügt, dass bei dem Abgemahnten in diversen Immobilienanzeigen auf der Plattform „Immobilienscout24“ die erforderlichen Angaben gem. § 16a EnBV fehlen. Unter anderem handelt es sich dabei um Angaben zur Art des Energieausweises, die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes sowie die bei Wohngebäuden im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Auch Immobilienmakler sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet, in Anzeigen über die in § 16a EnBV vorgegebenen Angaben zu informieren.

Die Forderung

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung sowie die Kostenerstattung in Höhe von 857,00 € gemessen an dem Streitwert in Höhe von 10.000 € gefordert. Weiterhin enthält die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafenregelung mit Vertragsstrafen von 5.001,00 €.

Unsere Einschätzung

Die Einhaltung der Vorgaben aus § 16a EnBV gestaltet sich aufgrund der hohen Anfälligkeit für Fehler relativ schwierig. Die Berechtigung der Abmahnung ist dementsprechend unklar und erfordert eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Unser Rat

Die Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall in dieser Form ungeprüft unterschrieben werden. In den meisten Fällen kann eine für Sie günstige Modifikation durch uns erfolgen.

Die Zahlung der geforderten Summe sollte ebenfalls nicht voreilig ohne anwaltliche Prüfung erfolgen.

Auf keinen Fall sollten Sie die erhaltene Abmahnung ignorieren. So riskieren Sie, dass Grundmann Immobilien weitere (gerichtliche) Schritte gegen Sie einleitet. Damit sind meist deutlich höhere Kosten verbunden.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie eine Abmahnung von Grundmann Immobilien erhalten haben. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 10.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.