Abmahnung von Frieder Näther „58klaus“ durch die Kanzlei Hoesmann

Keine Pflichtinformationen in Ebay-Angebot

Der Abmahner

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Hoesmann zur Prüfung vorgelegt. Sie vertritt Herrn Frieder Näther bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Herr Näther vertreibt auf der Handelsplattform Ebay unter dem Benutzernamen „58klaus“ als gewerblicher Händler unter anderem Rasierklingen.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ebenfalls auf der Plattform Ebay Rasierklingen zum Verkauf anzubieten und dabei diverse Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu begehen, die ihm einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Unter anderem soll die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein und es sollen Pflichtinformationen wie der anklickbare Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU fehlen.

Die Forderung

Die Forderung gegen den Abgemahnten beläuft sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf die Übernahme der angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.537,36 € aus einem Streitwert in Höhe von 30.000,00 €. Die Unterlassungserklärung enthält zudem eine Regelung, die für ein Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht.

Unsere Einschätzung

Die gerügten Verstöße stellen sich als Standard-Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht dar, weshalb sie immer wieder Thema in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind. Dies zeigt auch, dass es sich dabei um fehleranfällige Verpflichtungen handelt und somit eine Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung die latente Gefahr der Geltendmachung der hierdurch vereinbarten Vertragsstrafe birgt.

Unser Rat

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist zumeist viel zu weit gefasst und birgt daher regelmäßig existenzbedrohende Gefahren. Unterschreiben Sie daher auf keinen Fall blind die mitgeschickte Erklärung ohne vorherige Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts. Die Unterlassungserklärung sollte daher nach anwaltlicher Beratung zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Außerdem ist zu beachten, dass Sie die gesetzte Frist nicht tatenlos verstreichen lassen, da ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie in Gang gesetzt werden können, was wiederum mit enorm hohen Kosten verbunden ist. Sprechen Sie uns an, gern helfen wir Ihnen in Ihrem individuellen Fall weiter.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 06.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.