Abmahnung von der ProPix GmbH durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte

Unerlaubte Bildnutzung

Der Abmahner

Abgemahnt wird durch die ProPix GmbH mit Sitz in 71522 Backnang, vertreten durch Frömming Mundt & Partner Rechtsanwälte aus 20148 Hamburg. (alternativ manchnmal auch durch Kanzlei Denecken, von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin)

Der Vorwurf

Unser Mandant soll eine Fotografie des Abmahners, welches urheberrechtlich geschützt sei, unberechtigt verwendet haben, indem er es in seinem Onlineshop als Produktfoto verwendete. Die Verwendung erfolgte hierbei angeblich ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. Die ProPix GmbH gibt hierbei an, gemäß §2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1, §31 UrhG ausschließlicher Inhaber der Nutzungsrechte an diesen Bildern zu sein.

Die Forderung

Der Abmahner fordert Unterlassung des Verstoßes und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Übernahme der Anwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 2.240,51 Euro.

Unsere Einschätzung

Bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bildwerke ohne die Erlaubnis des Urhebers oder des ausschließlichen Rechteinhabers können urheberechtliche Ansprüche entstehen. Daher sollten Sie vor der Verwendung von Bildern, die Sie nicht selbst gemacht haben, stets prüfen, ob Sie diese Bilder verwenden dürfen.

Auch wenn Sie Lizenzen für Fotos von Bilddatenbanken wie pixelio.de erworben haben, müssen Sie sich im Einzelfall stets genau informieren, unter welchen Voraussetzungen Sie diese Bilder nutzen dürfen.

Unser Rat

Im Falle einer Abmahnung muss grundsätzlich im Einzelfall geprüft werden, ob die vorgeworfene Verletzung tatsächlich besteht. Unabhängig davon sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, ohne zuvor mit einem Fachanwalt Rücksprache gehalten bzw. mit diesem entsprechende Modifikationen vorgenommen zu haben. Da eine solche Erklärung zeitlich unbegrenzt gültig ist, können anderenfalls bei weiteren Verletzungen hohe Vertragsstrafen auf Sie zukommen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Erstberatungsgespräch zur Verfügung, um mit Ihnen die für Sie optimale Lösung zu finden. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 15.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.