Abmahnung von der medical4business GmbH durch Rechtsanwältin Anna Kastner

Grundpreis-Angabe

Die Abmahner

Vorgelegt wurden uns Abmahnungen der medical4business GmbH aus Wendelstein, ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Anna Kastner aus München.

Die medical4business GmbH ist ein Unternehmen, welches Produkte im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung vertreibt. Das Sortiment umfasst nach eigenen Angaben eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten aus diversen Bereichen. Dabei erfolgt der Vertrieb überwiegend unmittelbar an den Endkunden. Zusätzlich werden auch Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen.

Der Vorwurf

Der Vorwurf in der Abmahnung erstreckt sich auf die Tatsache, dass die Abgemahnten den Grundpreis nicht ausgezeichnet haben sollen. Somit haben sie gegen § 2 I 1, 2 PAngV verstoßen, was im Ergebnis ein abmahnfähiges Verhalten begründet.

Die Forderung

In der Abmahnung gefordert wird zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Diese belaufen sich auf der Basis eines Streitwertes von 15.000,00 EUR auf 1.029,35 EUR.

Unsere Einschätzung

Zunächst ist festzuhalten, dass wir Kenntnis von einer Vielzahl von Abmahnungen erhalten haben. Somit ist davon auszugehen, dass innerhalb kürzester Zeit in erheblichem Umfang abgemahnt worden ist. Dies schließt zunächst einen möglichen Rechtsmissbrauch nicht aus.

Zudem muss genauestens geprüft werden, ob ein derartiges behauptetes Wettbewerbsverhältnis überhaupt besteht. Hierzu müssen aktive Online-Angebote der medical4business GmbH existieren. Der Anknüpfungspunkt besteht also in der Frage, ob die Abmahnung berechtigterweise erfolgt ist oder ob ein fehlendes Wettbewerbsverhältnis dieser entgegenstehen könnte.

Bei durch uns gesichteten Angeboten war außerdem teilweise auffällig, dass die medical4business GmbH diese ebenfalls nicht mit einem nötigen Grundpreis ausgezeichnet hatte. Auch dies spricht dafür, besser äußerste Vorsicht walten zu lassen. Nur weil Sie eine Abmahnung erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass diese auch rechtmäßig erfolgt ist.

Unser Rat

Für die weitere Vorgehensweise ist es daher wichtig, folgendes zu beachten: Geben sie keine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung ab. Zusätzlich sollten Sie von der direkten Tätigung von Zahlungen ohne anwaltliche Konsultation zunächst Abstand nehmen.

Es empfiehlt sich in jedem Fall zunächst einen Rechtsanwalt zu konsultieren, denn sonst kann es für Sie zu erheblichen Konsequenzen kommen. Sei es, dass Sie sich zu etwas verpflichtet haben, was Sie nicht mussten oder aber zu Zahlungen, die Sie überflüssigerweise getätigt haben.

Derartige Rückabwicklungen sind äußerst schwierig oder teilweise gar unmöglich. Daher sollten Sie definitiv anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen – hierbei lohnt es sich in jedem Fall und hat für Sie mehr Vor- als Nachteile. Gern stehen wir Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung, aber auch für die Abwehr Ihrer Abmahnung oder Modifikation von abzugebenden Unterlassungserklärungen zur Verfügung.

Bei derartigen Abmahnungen ist zunächst immer äußerste Vorsicht geboten. Teilweise waren die uns vorgelegten Abmahnungen vollkommen unberechtigt.

Somit raten wir Ihnen sich in jedem Fall anwaltlich beraten zu lassen bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder gar Zahlungen tätigen. Vor ordnungsgemäßer Prüfung können für Sie nämlich durch voreiliges und unüberlegtes Handeln gravierende Nachteile entstehen die teilweise nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Sprechen Sie uns gerne an! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 26.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.