Abmahnung von der Firma Hakima Oujnan durch Rechtsanwalt Joachim Müller

Verstöße auf ebay.de

Die Abmahner

Höchst aktuell erreichte uns eine Abmahnung der Firma Hakima Oujnan, „Transporte aller Art“ mit Sitz in Hilden, durch Rechtsanwalt Joachim Müller aus Düsseldorf. Wie der eingangs erwähnte Name schon verrät handelt es sich hierbei um ein Transportunternehmen.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird dem Abgemahnten der Verstoß gegen die Informationspflichten nach Artikel 13 EU-DSGVO. Dies würde sich im Einzelnen hieraus ergeben: Der Abgemahnte verfüge auf seiner Website über keine Datenschutzerklärung. Weder befinde sich diese gut sichtbar auf seiner Website noch – was dennoch nicht ausreichend wäre – versteckt. Die gesetzlich normierte erforderliche Positionierung der Datenschutzerklärung wurde somit nicht eingehalten. Auch inhaltlich fehlen Aufklärungshinweise über Identität, Zweck und Empfänger der erhobenen Daten. Zusätzlich unterlässt es der Abgemahnte gesetzeswidriger Weise auf die explizite Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung hinzuweisen.

Somit wäre die Datenschutzerklärung in keinem Fall als ausreichend zu erachten. Nach der ständigen Rechtsprechung handelt es sich bei derartigen Informationspflichten um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG und begründen bei Verstößen ein abmahnfähiges Verhalten.

Die Forderung

Gefordert wird von der Firma Hakima Oujnan zunächst die Unterlassung. Zur Sicherstellung der Forderung ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt worden. Bei dessen Unterzeichnung verpflichtet sich der Abgemahnte zunächst zur Unterlassung des Betriebes einer derartigen Website, die den rechtlichen Anforderungen in keinster Weise standhält. Zusätzlich wird der Abgemahnte verpflichtet, im Falle von Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR zu entrichten. Die Kosten der Abmahnung werden diesem ebenfalls in Rechnung gestellt.

Weiterhin weist Rechtsanwalt Joachim Müller zusätzlich darauf hin, dass zukünftig Datenschutzaufsichtsbehörden mit weitaus größerem Ermittlungsspielraum berechtigt und verpflichtet sind, Verstöße zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen. Dieser Prozess würde bereits ab Kenntniserlangung in Gang gesetzt. Seit Mai 2018 seien derartige Verstöße bereits meldefähig. Zu befürchten sind in jedem Fall abschreckende jedoch durchaus verhältnismäßige Strafen.

Unsere Einschätzung

Wir schätzen derartige Fallkonstellationen als höchst relevant ein. Gerade aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden weitere Abmahnungen in Zukunft immer wahrscheinlicher. Dies zeigt vor allem, dass man diesbezüglich in keinem Fall Nachlässigkeit zeigen sollte. Eine umfassende rechtliche und fachkundige Beratung ist diesbezüglich unerlässlich.

Unser Rat

In einem solch gelagerten Fall ist es dennoch zunächst ratsam, weder die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen noch Zahlungen zu tätigen. Die Unterlassungserklärung ist nicht nur in den meisten Fällen erheblich nachteilig für Sie, auch die Vertragsstrafe birgt erhebliche Risiken und finanzielle Konsequenzen: Eine voreilige Unterschrift kann hier fatale Folgen nach sich ziehen.

Sparen Sie hierbei nicht am falschen Ende und nutzen Sie gerne unseren Sofort-Hilfe Service, bei dem wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung liefern. So sind Sie zunächst auf der sicheren Seite und können die Sache möglichst schnell und unkompliziert beilegen. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 27.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.