Abmahnung von Daniel Hufenbach durch Rechtsanwalt Stefan Grunow |
Rechtsanwalt Stefan Grunow (Palinger Weg 39, 23568 Lübeck) mahnt aktuell namens und in Vertretung von Daniel Hufenbach, Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel (Bruno-Bürge-Weg 8, 2439 Berlin) ab. Hufenbach ist im Versand von Sportartikeln tätig, die er insbesondere auf der Plattform ebay vertreibt.
In den Abmahnungen geht es um „Klassiker“: Widerrufsbelehrung, Vertragstextspeicherung, fehlende Links auf die OS-Plattform. Aktuell wird das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bemängelt. Mangels Informationen zu Form und Frist des Widerrufsrechts sowie über Rechtsfolgen der Rückabwicklung wie beispielsweise den Wertersatz verschaffe der Abgemahnte sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Der Streitwert wird in der Abmahnung mit 9.250 € beziffert, woraus Anwaltsgebühren von 729,23 € berechnet werden, deren Erstattung verlangt wird.
Es geht hier um „Top-Themen“ im Bereich der Abmahnungen, Verstöße kommen in diesen Bereichen erfahrungsgemäß immer noch häufig vor und können erfolgreich abgemahnt werden.
Über das Widerrufsrecht ist durch jeden Online-Händler in Form von einer gut sichtbar platzierten und verständlichen Widerrufsbelehrung auf seiner Seite aufzuklären. Eine Muster-Widerrufsbelehrung ist im Anhang des EGBGB zu finden. Fehler erfolgen häufig durch:
Achten Sie also darauf, den Kunden bereits beim Kauf auf der Website und später durch hervorgehobene schriftliche Geschäftsbedingungen umfassend zu informieren. Die Angaben müssen dabei unbedingt übereinstimmend erfolgen, um eine Missverständlichkeit zu vermeiden. Von Einschränkungen in Beschreibungstexten ist eher abzusehen.
Im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ist zudem darüber zu informieren, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und für den Verbraucher zugänglich ist, § 312 i Absatz 1 Nr. 2 BGB, Art. 246c EGBGB.
Weiterhin fehlen häufig Belehrungen, hinsichtlich der:
Inzwischen besteht eine Masse an unübersichtlichen Informationspflichten, die jedoch häufig abgemahnt werden – lassen Sie sich im Vorfeld beraten, um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen!
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so ist, die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam, falls die Abmahnung berechtigt ist. Sie vermeiden dadurch weitere Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren infolge einer fehlenden Reaktion auf die Abmahnung auf Sie zukämen. Handeln Sie also unbedingt innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist.
Allerdings ist dringend eine fachmännische Ausformulierung der Unterlassungserklärung anzuraten! Die Erklärung verpflichtet Sie für bis zu 30 Jahren, für jede Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe, das immense Risiko einer zu weitreichenden Verpflichtung sollte also in jedem Fall zunächst ausgeräumt werden.
Sie haben eine Abmahnung von Daniel Hufenbach erhalten und weitere Fragen? Wir helfen ihnen gerne in ihrem konkreten Fall weiter. Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
0221 . 9 758 758 0