Abmahnung von Daniel Hufenbach durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Vertragstextspeicherung, fehlende Links auf die OS-Plattform

Die Abmahner

Rechtsanwalt Stefan Grunow (Palinger Weg 39, 23568 Lübeck) mahnt aktuell namens und in Vertretung von Daniel Hufenbach, Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel (Bruno-Bürge-Weg 8, 2439 Berlin) ab. Hufenbach ist im Versand von Sportartikeln tätig, die er insbesondere auf der Plattform ebay vertreibt.

Der Vorwurf

In den Abmahnungen geht es um „Klassiker“: Widerrufsbelehrung, Vertragstextspeicherung, fehlende Links auf die OS-Plattform. Aktuell wird das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bemängelt. Mangels Informationen zu Form und Frist des Widerrufsrechts sowie über Rechtsfolgen der Rückabwicklung wie beispielsweise den Wertersatz verschaffe der Abgemahnte sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

Die Forderung

Die Abgemahnten sollen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. Der Streitwert wird in der Abmahnung mit 9.250 € beziffert, woraus Anwaltsgebühren von 729,23 € berechnet werden, deren Erstattung verlangt wird.

Unsere Einschätzung

Es geht hier um „Top-Themen“ im Bereich der Abmahnungen, Verstöße kommen in diesen Bereichen erfahrungsgemäß immer noch häufig vor und können erfolgreich abgemahnt werden.

Über das Widerrufsrecht ist durch jeden Online-Händler in Form von einer gut sichtbar platzierten und verständlichen Widerrufsbelehrung auf seiner Seite aufzuklären. Eine Muster-Widerrufsbelehrung ist im Anhang des EGBGB zu finden. Fehler erfolgen häufig durch:

  • Verwendung einer nicht aktuellen Widerrufsbelehrung
  • Falsche Platzierung der Widerrufsbelehrung
  • Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts, z.B. „Rücknahme nur in Originalverpackung“
  • Unzureichende Information über die Übernahme der Rücksendekosten
  • Missverständlichkeit durch abweichende Angaben des Verkäufers an anderer Stelle

Achten Sie also darauf, den Kunden bereits beim Kauf auf der Website und später durch hervorgehobene schriftliche Geschäftsbedingungen umfassend zu informieren. Die Angaben müssen dabei unbedingt übereinstimmend erfolgen, um eine Missverständlichkeit zu vermeiden. Von Einschränkungen in Beschreibungstexten ist eher abzusehen.

Im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern ist zudem darüber zu informieren, ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und für den Verbraucher zugänglich ist, § 312 i Absatz 1 Nr. 2 BGB, Art. 246c EGBGB.

Weiterhin fehlen häufig Belehrungen, hinsichtlich der:

  • Einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen (Welche Buttons hat der Käufer zu bestätigen, um zum Vertragsschluss zu kommen?)
  • Technischen Mittel, die zur Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung stehen
  • Rechtlichen Schritte, die zum Vertragsschluss führen (in der Regel durch eine Vertragsbestätigung)

Unser Rat

Inzwischen besteht eine Masse an unübersichtlichen Informationspflichten, die jedoch häufig abgemahnt werden – lassen Sie sich im Vorfeld beraten, um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen!

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so ist, die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam, falls die Abmahnung berechtigt ist. Sie vermeiden dadurch weitere Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren infolge einer fehlenden Reaktion auf die Abmahnung auf Sie zukämen. Handeln Sie also unbedingt innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist.

Allerdings ist dringend eine fachmännische Ausformulierung der Unterlassungserklärung anzuraten! Die Erklärung verpflichtet Sie für bis zu 30 Jahren, für jede Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe, das immense Risiko einer zu weitreichenden Verpflichtung sollte also in jedem Fall zunächst ausgeräumt werden.

Sie haben eine Abmahnung von Daniel Hufenbach erhalten und weitere Fragen? Wir helfen ihnen gerne in ihrem konkreten Fall weiter. Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 02.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.