Abmahnung von Bavarian Distillers GbR durch Rechtsanwalt Gritschneider Kastert Zinka

Markenrechtsverletzung „GINCHILLA“

Die Abmahner

Derzeit fallen Abmahnungen der „Bavarian Distillers GbR“ auf. Sie wird von den Rechtsanwälten Gritschneder Kastert Zinka (Hans-Fischer-Str. 12, 80339 München) vertreten. Die Bavarian Distillers GbR ist Inhaber der Wortmarke „GINCHILLA“.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird eine Markenrechtsverletzung der Wortmarke „GINCHILLA“. Der Abgemahnte soll bei einem Angebot im Internet den Namen für sein Produkt verwendet haben und so von der beim deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke in unberechtigter Weise Gebrauch gemacht haben. Es wird also ein Verstoß gegen das Markenrecht gerügt.

Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € vorsieht. Weiterhin werden die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.752,90 € gefordert, die auf einem Streitwert von 75.000 € beruhen sollen.

Unsere Einschätzung

Durch Unterschreiben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erklären Sie nicht nur, dass Sie für die Markenrechtsverletzung verantwortlich sind, sondern Sie verpflichten sich auch zur Zahlung von hohen Vertragsstrafen im Falle einer erneuten Verletzung. Demnach sollten Sie unter keinen Umständen die Erklärung einfach ohne vorherige Prüfung durche einen spezialisierten Anwalt unterschreiben.

Unser Rat

Wichtig ist, dass Sie die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren oder gar die gesetzte Frist verstreichen lassen. Selbst wenn Sie denken, der Vorwurf sei völlig unbegründet, sollten Sie dies nicht tun: Als Abgemahnter empfiehlt es sich, Kontakt zu uns aufzunehmen, sodass eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden kann.

Selbstverständlich sollten Sie auch nicht voreilig eine Zahlung in der geforderten Höhe vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Die Abmahnung muss sorgfältig geprüft werden – nur so kann sichergestellt werden, ob der Anspruch überhaupt besteht.

Sprechen Sie uns deswegen gerne an! Eine Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 29.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.