Abmahnung von Anton Manuel Brandl durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Wettbewerbsrechtliche Verstöße bei Informationspflichten

Die Abmahner

Anton Manuel Brandl führt auf sämtlichen Verkaufsplattformen, u.a. Amazon, Verkaufs-Accounts, unter denen er Spielzeug sowie weitere Waren anbietet. Bei Amazon führt Herr Brandl den Account office-selection_eu. Unter dem Geschäftsnamen Office Selection führt Herr Brandl zudem einen Online-Shop (abrufbar unter https://office-selection.eu/).

Herr Rechtsanwalt Volker Jakob vertritt Herrn Brandl in der aktuellen Streitsache.

Der Vorwurf

Herr Brandl mahnt ein Angebot auf Amazon ab, da dieses Angebot sämtliche rechtliche Regeln missachte. Das Angebot informiert nicht über technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehler vor Abgabe einer Bestellung und äußert sich nicht darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert wird und ob oder ggf. wie dieser später wieder aufgerufen werden kann. Zudem werden keine Informationen bereitgestellt, die die einzelnen Schritte zum Vertragsschluss darstellen.

Der Streitwert beläuft sich im vorliegenden Fall auf 7.500,00 €.

Die Forderung

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um somit die Wiederholungsgefahr zu minimieren. Der Streitwert beläuft sich im vorliegenden Fall auf 7500€. Es wird ein Ausgleich dieser Kosten gefordert.

Unsere Einschätzung

Der Händler muss den Käufer darüber informieren, wie dieser fehlerhafte Eingaben korrigieren kann. Informiert der Verkäufer nicht über Korrekturmöglichkeiten, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf sechs Monate (§§ 312e Abs. 3 S. 2, 355 Abs. 3 S. 1 BGB). Ein Hinweis, wie „Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben“ ist nicht ausreichend.

Zudem hat ein Online-Händler seine Kunden darüber zu informieren, welche einzelnen Schritte zum Vertragsschluss führen und ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird (§§ 312 c Abs. 2 und 312 e BGB ).

Unser Rat

Informieren Sie Ihre Kunden ausreichend und stellen Sie alle relevanten Informationen transparent und in verständlicher Form zur Verfügung. Schützen Sie sich durch eine ausreichende und dem Gesetz entsprechende Belehrung vor möglichen Abmahnungen.

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, da Sie die Informationspflichten missachtet haben, reagieren Sie nicht mit voreiligen Reaktionen. Lesen Sie sich die Unterlassungserklärung aufmerksam durch, kontaktieren Sie einen Anwalt und unterzeichnen Sie die Erklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Gerne helfen wir Ihnen weiter, indem wir uns Ihre Abmahnung anschauen, Lösungen erarbeiten und Sie bestmöglich begleiten und ggf. verteidigen. Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist stets unverbindlich und kostenlos.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 19.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.