Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. |
Uns wurde kürzlich eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mit Sitz in Fürstenfeldbruck zur Überprüfung vorgelegt. Die Abmahnung betrifft ein eingestelltes Angebot des Betroffenen auf der Internetplattform eBay.
Es geht im Wesentlichen um einen Artikel, der zum Versand an Verbraucher mit einer Herstellergarantie von einem Jahr und einer 30 Tage Geld zurück Garantie beworben wird. Zusätzliche Garantieerklärungen liegen nicht vor.
Dies führt zu einem Verstoß aus §§ 1, 2 UKlaG sowie gem. §§ 3, 3a UWG. Der Vorwurf erstreckt sich auf das Fehlen einer Garantieerklärung im Sinne von §§ 479, 443 BGB. Danach muss eine Garantieerklärung im Sinne der Vorschrift einfach und verständlich abgefasst sein. Zusätzlich muss der Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers erfolgen mit dem Zusatz, dass diese von der Garantie nicht tangiert werden. Außerdem muss auf den Inhalt der Garantie sowie auf alle wesentlichen Angaben eingegangen werden. Eine den Anforderungen genügende Garantieerklärung fehlt indes gänzlich.
Gefordert werden die Unterlassung und Beseitigung des Angebots sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin sollen die hierdurch verursachten Kosten in Höhe von 243,95 EUR erstattet werden.
Nach unserer Einschätzung sollten derartige Vorwürfe zunächst genauestens überprüft werden. Selbst bei dessen Vorliegen raten wir dringend davon ab, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in dieser – und nicht in einer von einem Fachanwalt modifizierten Form – abzugeben. Aufgrund der kurzen Fristen ist es ratsam, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, damit wir Ihnen umfassende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen können.
Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
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