Abmahnung vom IDO e.V.

Vertragsstrafe wegen Garantie-Werbung ohne wesentliche Angaben

Der Abmahner

Erneut erreichte uns ein Schreiben des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., in dem eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird. Zuvor war durch den Abgemahnten eine Unterlassungserklärung unterschrieben worden.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, weiterhin mit seinen Angeboten auf der Handelsplattform Ebay gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, obwohl er sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtete, dies zu unterlassen. Konkret solle der Abgemahnte beim Verkauf von Uhren mit dem Begriff „Garantie“ werben, ohne den Inhalt der Garantie zu umschreiben oder weitere wesentliche Angaben machen, die zur Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, wie beispielsweise die Anschrift des Garantiegebers.

Die Forderung

Die geforderte Vertragsstrafe wurde von dem IDO e.V. einseitig bestimmt und auf 5.000,00 € festgesetzt.

Unsere Einschätzung

Das Besondere an den Abmahnungen der IDO ist, dass sogleich – in diesem Fall bereits nach einem Monat – die Vertragsstrafe auch tatsächlich geltend gemacht wird. Der Verband beobachtet nach Abgabe der Unterlassungserklärung den Abgemahnten weiterhin, um für jeglichen Verstoß die Vertragsstrafe geltend zu machen. Da in der Abmahnung vergleichsweise geringe Kosten gefordert werden, sind viele der Meinung, nach Unterschrift der Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geringen Betrages habe sich die „Sache erledigt“. Vorliegender Fall zeigt, dass gerade hierin die Gefahr liegt. Dabei sollten Sie insbesondere vor Abgabe der Erklärung sämtliche Angebote auf die gerügten Verstöße hin kontrollieren und korrigieren.

Unser Rat

Sollten Sie eine Abmahnung des IDO e.V. erhalten haben, ist also äußerste Vorsicht geboten. In keinem Fall sollte eine extrem weit gefasste, mitgeschickte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Kontrolle unterschrieben werden. Durch z.B. einen spezialisierten Fachanwalt kann die Unterlassungserklärung zudem zu Ihren Gunsten modifiziert werden, um die Gefahr einer Vertragsstrafe soweit wie möglich zu bannen.

Sollten Sie bereits die Erklärung unterschrieben und zurückgeschickt und Sie haben auch ein Schreiben erhalten, in dem die Vertragsstrafe geltend gemacht wird, so ist dringend anwaltlicher Rat hinzuzuziehen: Die Vertragsstrafe könnte aufgrund der einseitigen Bestimmung durch den IDO e.V. zu hoch angesetzt sein. Gern stehen wir Ihnen für eine Beratung in Ihrem persönlichen Fall zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 06.02.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.