Abmahnung der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Sandhage

Informationen und Hyperlink zur OS-Plattform

Die Abmahner

Als Abmahner tritt erneut die Plogoo UG (haftungsbeschränkt) auf. Das Münchener Unternehmen vertreibt über den eigenen Onlineshop unter https://www.schnaeppchen-store.de Haushaltsgeräte, Gartengeräte und Kinderspielzeug. Vertreten wird das Unternehmen wie bei den vorangegangenen Abmahnungen auch durch den Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch Missachtung von Pflichten, welche aus der europäischen ODR-Verordnung ergehen. Für Unternehmer besteht demnach die Pflicht, die Verbraucher auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung hinzuweisen und zu informieren sowie einen Hyperlink zur Verfügung zu stellen, über den direkt die Streitbeilegungsplattform erreicht werden kann. In der Missachtung der Verordnung ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1, 3 UWG zu sehen.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Die Unterlassungserklärung enthält auch eine Regelung, die für Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € vorsieht. Die Unterlassungserklärung dient der Vermeidung der Wiederholungsgefahr.

Unsere Einschätzung

Mit der ODR-Verordnung gilt seit 2016 für jeden Online-Händler die Verpflichtung, seine Kunden über die Möglichkeit der Onlinestreitbeilegungsplattform zu informieren und einen zur Plattform leitenden anklickbaren Link sichtbar zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile ist bereits mehrfach von Gerichten entschieden worden, dass in der Verordnung eine Marktverhaltensregel zu erkennen ist, wonach ein Verstoß wettbewerbswidriges Verhalten darstellt.

Unser Rat

Die von Gereon Sandhage für seine Mandanten ausgesprochenen Abmahnungen sind regelmäßig wortgleich und uns daher hinlänglich bekannt. Die Unterlassungserklärung ist in dieser wie in manch anderer Abmahnung von Sandhage viel zu weit gefasst und sollte daher in dieser Form nicht unterschrieben werden. Vielmehr sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt eine Modifikation zu Ihren Gunsten vornehmen.

Außerdem sollte wegen der Häufigkeit der Abmahnungen von der Plogoo UG (haftungsbeschränkt) durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine anwaltliche Überprüfung wegen der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen stattfinden. Sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen bereits im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

Stand: 11.06.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.