Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e.V. |
Der Deutsche Konsumentenbund e.V. ist eine gemeinnützige Interessenvertretung mit Sitz in Roßdorf. Der eingetragene Verein berät und informiert Verbraucher, indem der Verein Stellungnahmen erstellt und Abmahnungen bei rechtswidrigem Verhalten tätigt.
Im vorliegenden Fall missachtet der Abgemahnte, Produkte mit einem Grundpreis zu kennzeichnen. Eine Reihe von Produkten wurden lediglich mit ihrem Gewicht oder Größe beworben, jedoch enthielten diese Angebote keinen Hinweis auf den jeweiligen Grundpreis.
Zudem stimmt die Anschrift des Unternehmens nicht mit der beim Handelsregister hinterlegten Adresse überein. Die Identität des Unternehmens wird somit nicht eindeutig kommuniziert.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Das Vorenthalten von Informationen, die für einen Vertragsabschluss essentiell sind (Produktdetails, Preis), kann den Verbraucher zu einer Entscheidung veranlassen, die er sonst so nicht getätigt hätte. Deshalb sind alle relevanten Informationen für einen Vertragsschluss in eindeutiger und der Wahrheit entsprechenden Form anzugeben.
Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, seine Identität eindeutig erkennbar zu machen, wenn er die für einen Vertragsschluss relevanten Angaben offenbart.
Wenn Sie mit konkreten Details und dem entsprechenden Preis des Artikels werben wollen, müssen Sie Ihre Identität kenntlich machen. Zudem ist es wichtig, dass Sie dem Verbraucher nur solche Informationen zur Verfügung stellen, die der Wahrheit entsprechen.
Haben Sie gegen die wettbewerbsrechtlichen Regelungen verstoßen und eine Abmahnung erhalten, unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Die Erstberatung im Zuge einer Abmahnung ist stets unverbindlich und kostenlos.
Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
0221 . 9 758 758 0