Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e. V.

CE-Zeichen, Impressum, Grundpreis, u.v.m.

Was ist der Deutsche Konsumentenbund?

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. (www.konsumentenbund.de) mit seinem Sitz in Kassel hat über 6.000 Mitglieder betreibt in seiner Rolle als (nach eigenen Angaben) gemeinnütziger Verbraucherschutzverband Aufklärung für Verbraucher in den Bereichen der Pseudomedizin, Esoterik und unwirksame technische Produkte. Außerdem überprüft der Konsumentenbund nach eigenen Angaben auch den Lebensmittelhandel mit dem Ziel, Verbraucher vor Irreführung zu schützen.

Der Deutsche Konsumentenverbund hat auf seiner Website eine „wettbewerbsrechtliche Meldestelle“ eingerichtet, die es Verbrauchern ermöglicht, Verstöße (auch anonym) zu melden. Aus diesen Meldungen entwickelt der Verein Abmahnungen.

Der Verein ist zudem gemäß dem Unterlassungsklagegesetz klagebefugt als „qualifizierte Einrichtung“.

Warum wird abgemahnt?

Denn bekannt ist der Deutsche Konsumentenbund e.V. aber vor allem für die von ihm ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, welche sich insbesondere in den vergangenen Monaten häufen.

Die Abmahnungen beruhen auf den verschiedensten Verstößen: Unter anderem also fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung), Werbung mit „CE-Kennzeichnung“ oder fehlende bzw. mangelhafte Impressen. Kürzlich wurden auch Abmahnungen bekannt, bei denen es um die Werbung mit einer „Krebstherapie“ geht, welche gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Bei letzterer Abmahnung wurde gerügt, dass mit einem Erfolg geworben wurde, welcher mit Sicherheit erwartet werden darf. Weiterhin geht es bei den Abmahnungen häufig um fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrungen oder um die Werbung mit veralteten Testergebnissen. Die Verstöße sollen sich zumeist auf den jeweiligen Unternehmenswebsites oder auf Plattformen wie Amazon oder Ebay abspielen.

Bei den Abmahnungen wird regelmäßig ein Betrag von ca. 250 € gefordert. Dieser – im Vergleich zu Abmahnungen, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden – geringe Betrag verleitet Unternehmen oft zur Zahlung mit dem Gedanken, dann sei die Sache erledigt. Doch genau darin sitzt gerade die Gefahr…

Was ist die Besonderheit?

Auf den Abmahnungen wird immer auf die „Prozessabteilung“ des Vereins hingewiesen. Diese Hinweise auf die Prozessabteilung indizieren beim Abgemahnten, dass gerichtliche Schritte eher die Regel als die Ausnahme sind und bauen so Druck beim Abgemahnten auf, die mitgeschickte – selbstverständlich viel zu weit gefasste – Unterlassungserklärung schleunigst abzugeben.

Auffällig ist bei den Abmahnungen insbesondere, dass gegenüber dem Abgemahnten durch geschickte Formulierungen ein Druck erzeugt wird, die Unterlassungserklärung schleunigst, nämlich innerhalb der sehr kurzen, meist zweiwöchigen Frist zu unterschreiben ist. Ansonsten drohen gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten. Ohne anwaltliche Beratung sind kleine Unternehmen daher oft aufgeschmissen und sehen sich in der Pflicht, schnell und vor allem ohne anwaltliche Prüfung die mitgeschickte Unterlassungserklärung abzugeben.

Bei einer solchen Abmahnung stellt sich aber immer die Frage, ob die Abmahnung eventuell rechtsmissbräuchlich ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Streitwert falsch bestimmt wäre oder massenhaft Abmahnung innerhalb kürzester Zeit verschickt werden. Diese Überprüfung kann nur durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen.

Gern stehen wir Ihnen bei der Modifikation einer zu weitern Unterlassungserklärung oder auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche beratend zur Seite. Nutzen Sie auch hierzu gerne unsere unverbindliche und kostenfrei Ersteinschätzung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 26.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.