Abmahnung Verband des eZigarettenhandels e.V. VdeH

wegen TabakerzV, JugensSchG etc.

Der Verband des eZigarettenhandels e.V. VdeH mahnt wegen wegen angeblich nicht rechtskonformer e-Zigaretten ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Bei dem Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) soll sich um einen Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern von elektronischen Zigaretten und Zubehör handeln. 

Auf der eigenen homepage heißt es auszugsweise:

"Interessenvertretung der E-Zigarettenbranche
Die Stimme von über 100 kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen
Der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) ist ein Zusammenschluss von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen, die elektrische Zigaretten und Liquids vertreiben oder herstellen. Mit seiner Gründung am 19.12.2011 ist der VdeH die älteste Interessenvertretung dieser jungen Branche in Deutschland."

Der Verband mahnt nach § 8b UWG als qualifizierter Wirtschaftsverband selbst ab.

Der Verband geht gegen Händler vor, die in seinen Augen beispielsweise gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen oder die Ware nicht ausreichend kennzeichnen (CLP-Verordnung) etc.

Es wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Verband vorsieht. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 200,- an den verband gefordert.

Unser Rat:

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen. 

Zwar erscheinen die geltend gemachten Gebühren zunächst verhältnismäßig gering, doch sollte man sich bewusst sein, dass erhebliche Kosten drohen können, wenn man die Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft dagegen verstoßen sollte. Hier ist Vorsicht geboten!

Trifft der Vorwurf zu, kann eine sogenannte modifizierte (eingeschränkte) strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 26.01.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.