Der Verband des eZigarettenhandels e.V. VdeH mahnt wegen wegen angeblich nicht rechtskonformer e-Zigaretten ab.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Bei dem Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) soll sich um einen Zusammenschluss von Herstellern und Vertreibern von elektronischen Zigaretten und Zubehör handeln.
Auf der eigenen homepage heißt es auszugsweise:
"Interessenvertretung der E-Zigarettenbranche
Die Stimme von über 100 kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen
Der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) ist ein Zusammenschluss von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen, die elektrische Zigaretten und Liquids vertreiben oder herstellen. Mit seiner Gründung am 19.12.2011 ist der VdeH die älteste Interessenvertretung dieser jungen Branche in Deutschland."
Der Verband mahnt nach § 8b UWG als qualifizierter Wirtschaftsverband selbst ab.
Der Verband geht gegen Händler vor, die in seinen Augen beispielsweise gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen oder die Ware nicht ausreichend kennzeichnen (CLP-Verordnung) etc.
Es wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Verband vorsieht. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 200,- an den verband gefordert.
Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.
Es sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob die Vorwürfe zutreffen.
Zwar erscheinen die geltend gemachten Gebühren zunächst verhältnismäßig gering, doch sollte man sich bewusst sein, dass erhebliche Kosten drohen können, wenn man die Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft dagegen verstoßen sollte. Hier ist Vorsicht geboten!
Trifft der Vorwurf zu, kann eine sogenannte modifizierte (eingeschränkte) strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0