Abmahnung + Klage des Verband bayerischer Kfz-Innung für fairen Wettbewerb e.V. wegen KFZ Verkauf

wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG)

Der Verband bayerischer Kfz-Innung für fairen Wettbewerb e.V. geht gegen Autoverkäufer wettbewerbsrechtlich vor.

Es geht um den Vorwurf des gewerblichen Verkaufs von PKWs unter dem Deckmantel des Privatverkaufs (Schein-Privates Handeln).

Wenn auch Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen!

Zum Hintergrund

Der Verband bayerischer Kfz-Innung für fairen Wettbewerb e.V. geht gegen Autoverkäufer wettbewerbsrechtlich vor.

Es geht um den Vorwurf des gewerblichen Verkaufs von PKWs unter dem Deckmantel des Privatverkaufs (Schein-Privates Handeln).

Dies sei irreführend nach UWG und berechtige zur Abmahnung.

Es wird Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten i.H.v. 296,31 € verlangt. In der Folge scheut der Verein auch nicht die Klageerhebung vor Gericht. 

Seine Befugnis zur Abmahnung leitet der Verband  aus §§ 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG und § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG her.

Ein juristischer Dreh und Angelpunkt dürfte u.a. die Aktivlegitimation des Vereins sein, sprich die Berechtigung Abmahnungen vorzunehmen. Dies dürfen nach § 8 UWG Mitbewerber und

„rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt."



Hier bleibt u.a. zu prüfen, ob „eine erhebliche Zahl von Unternehmern“ aus dem betroffenen Sektor dem Verein angehören.

Auf der Homeoage www.vbkfw.de liest man dazu u.a. folgendes:

"Qualifizierter Wirtschaftsverband
Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde am 30.11.2021 vom Bundesamt für Justiz in die Liste der „qualifizierten Wirtschaftsverbände“ gem. § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingetragen. (Link zur Bescheinigung).
Die jeweils aktuelle Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände kann im Internetauftritt des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) unter dem Link "Themen > Bürgerdienste > Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach dem UWG" abgerufen werden.
Unser Verband ist damit berechtigt, Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Wettbewerbsstörungen außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG."

Unser Rat


Handeln Sie noch binnen Frist und lassen Sie die Forderung anwaltlich prüfen. 

Die geltend gemachten Kosten mögen gering erscheinen, doch kann es gerade in der Folge zur Zahlung von Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung kommen (je Verstoß etwa 5.000,- Euro). Dies kann dann schnell teuer werden.

Zudem schreckt der Verein nicht vor dem Klageweg zurück. Hier kann der Streitwert bei rund 20.000,- Euro liegen, was zu entsprechenden Gerichts-/Anwaltskosten führen wird. 

Vermeiden Sie ein gerichtliches Verfahren und die damit verbundenen Kosten!

Wir konnten schon vielen Betroffenen von derartigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen helfen.


Wir helfen auch Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 24.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.