Abmahnung der Kanzlei CJCH legal für Trimble Inc. wegen unberechtigter Nutzung der Software SketchUp
Einleitung
Die Kanzlei CJCH Legal & Compliance Services verschickt im Auftrag von Trimble Inc. Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung der Software SketchUp. SketchUp ist eine beliebte Software für 3D-Modellierung, die vor allem in der Architektur, im Design und in der Bauplanung eingesetzt wird. Die Abmahnungen richten sich an Personen oder Unternehmen, die die Software ohne gültige Lizenz nutzen.
Zivilrechtliche Bewertung
Die unberechtigte Nutzung von Software wie SketchUp stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Software ist urheberrechtlich geschützt, und die Nutzung ohne gültige Lizenz ist eine Rechtsverletzung. Zivilrechtlich kann der Rechteinhaber, in diesem Fall Trimble Inc., Schadensersatz fordern. Der Schadensersatz wird oft auf Basis der sogenannten "fiktiven Lizenzgebühr" berechnet. Das bedeutet, dass der Nutzer den Betrag zahlen muss, den er für eine legale Lizenz hätte zahlen müssen – oft zuzüglich eines Aufschlags (bis zu 100 Prozent).
Strafrechtliche Bewertung
Neben den zivilrechtlichen Konsequenzen kann die unberechtigte Nutzung von Software auch strafrechtliche Folgen haben. Nach § 106 UrhG (Urheberrechtsgesetz) ist die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar. In schweren Fällen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Besonders problematisch wird es, wenn die Software gewerblich genutzt wurde, da dies als erschwerender Umstand gewertet werden kann.
Wie wir als Kanzlei helfen können
Wenn Sie ein Schreiben bzw. eine Abmahnung von der Kanzlei CJCH legal erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Es ist wichtig, die Abmahnung ernst zu nehmen, aber nicht vorschnell zu handeln. Wir als in diesem Bereich versierte Rechtsanwaltskanzlei können Ihnen in dieser Situation helfen. Unsere Unterstützung umfasst:
- Prüfung der Aufforderungsschreiben bzw. der Abmahnung: Wir prüfen, ob die behaupteten Ansprüche berechtigt ist und ob die Forderungen angemessen sind. Hierbei prüfen wir den Sachverhalt, die Beweislage und auch die etwaigen Konsequenzen.
- Verhandlung mit der Gegenseite: Wir können mit der Kanzlei CJCH legal nach Prüfung des Sachverhaltens Verhandlungen führen, um die Forderungen möglichst zu reduzieren oder eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
- Verteidigung im Ernstfall: Sollten die Forderungen unberechtigt sein oder ein Gerichtsverfahren drohen, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte ein. Auch bei eingeleiteten strafrechtlichen Schritten (wie eine Hausdurchsuchung oder Sicherstellung der IT) stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Warum professionelle Hilfe wichtig ist
Wir raten dringend davon ab, eigenständig mit der Gegenseite zu korrespondieren oder Verhandlungen zu führen! Nicht selten wird in solchen Konstellationen von dem rechtlich unerfahrenen Betroffenen ohne Bedacht kommuniziert, was die Ausgangslage durchaus verschlechtern kann. Ohne rechtliche Unterstützung laufen Sie Gefahr, zu hohe Forderungen zu akzeptieren oder sich unnötig zu verpflichten. Wir helfen Ihnen, die Situation zu klären und die bestmögliche Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihre Kosten zu minimieren und eine Eskalation zu vermeiden.
Fazit
Die unberechtigte Nutzung von Software wie SketchUp ist sowohl zivil- als auch strafrechtlich problematisch. Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CJCH legal erhalten haben, sollten Sie schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen. Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und eine faire Lösung zu finden.
Unser Rat
1
Bewahren Sie Ruhe!
Abmahnanwälte versuchen nicht selten, die behaupteten Ansprüche der eigenen Abmahnpartei mit aggressiven Schreiben und unter Setzung kurzer Fristen zu realisieren. Bewahren Sie also Ruhe, prüfen Sie den Grund der Abmahnung und auch die Höhe der geltend gemachten Gebühren sowie insbesondere den Umfang der weiteren (etwaigen) Verpflichtungen, wie Unterlassung, Auskunft und möglicherweise (zusätzlich zu den Abmahnkosten bestehender) Schadensersatzansprüche!
2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!
Wir raten grundsätzlich davon ab, eigenständig mit der Gegenseite zu kommunizieren. Dies gilt erst recht, wenn Sie bereits einen eigenen Anwalt mandatiert haben oder kurz vor der Mandatierung stehen. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, etwaige Schuldeingeständnisse oder anderweitige Zugeständnisse zu kommunizieren. Auch scheinbar harmlose Angaben können sich später als fataler Fehler herausstellen! Geben Sie also nicht vorschnell und ungeprüft weitere Auskünfte und Stellungnahmen an die Gegenseite ab. Sofern wir mandatiert werden, übernehmen selbstverständlich wir die Kommunikation vollständig für Sie.
3
Geben Sie nicht vorschnell und ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab!
Es sollte zunächst geprüft werden, ob die von der Gegenseite behaupteten Unterlassungsansprüche überhaupt und in dem geforderten Umfang bestehen. Sofern dies zu bejahen ist, müssen aber vor Abgabe einer strabewehrten Unterlassungserklärung dringend vorbereitende Schritte und Maßnahmen geprüft und ggf. durchgeführt werden. Andernfalls kann es mit Abgabe (und Annahme) einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu teils existenzbedrohlichen Vertragsstrafen kommen! So haftet der Unterlassungsschulder beispielsweise oftmals auch für noch bestehende (Alt-) Veröffentlichungen, auch wenn diese nicht unmittelbar von ihm stammen, aber auf ihn zurückzuführen sind und ihm zu Gute kommen!
4
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!
Im Regelfall verlangt der Abmahner die Erstattung der (angeblich) entstandenen Abmahnkosten. Diese können aus Rechtsanwaltsgebühren, ggf. zuzüglich etwaiger Ermittlungs- und Testkaufkosten bestehen. Hier ist zunächst zu prüfen, ob die angeführten Positionen überhaupt erstattungsfähig sind und ob die Höhe der Ansprüche richtig berechnet wurde. Auch gilt es zu beachten, dass nach einer weitergehenden Auskunft die Gegenseite ggf. einen Schadensersatz fordert. Dieser kann mitunter mit drei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Herausgabe des Verletzergewinnes, Annahme einer Lizenzanalogie oder durch Bestimmung des konkret erlittenden Schadens.
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Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
1
Schicken Sie uns zusammen mit den benötigten Formularen die Abmahnung vollständig zu!
Wir prüfen den Sachverhalt zunächst um Detail und erläutern Ihnen dann, welche Schritte zu unternehmen sind und erstellen etwaig notwendigen Schriftsätze, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite. Auch erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie parallel durchführen müssen und ob bzw. welche Obliegenheiten Ihrerseits bestehen!
2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!
Wir prüfen die einzuleitenden Schritte, stimmen diese mit Ihnen intern ab und führen die gesamte Kommunikation für Sie!
3
Wichtig: Fristen beachten!
Es müssen alle von der Gegenseite gesetzte Fristen beachten werden. Nötigenfalls versuchen wir, eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Liegt Ihnen die Abmahnung bereits seit einigen Tagen vor und läuft die Frist in Kürze ab, so empfehlen wir aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit einem spzialisierten Anwalt aufzunehmen. Bei Bedarf stehen wir gerne zur Verfügung.
So helfen wir Ihnen
Wir prüfen zunächst, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt und so weitgehend, wie von der Gegenseite behauptet, bestehen. In diesem Zuge prüfen wir auch, ob die Gegenseite ggf. rechtsmissbräuchlich handelt und/oder wir Gegenschritte in die Wege leiten können.
Sollte die Gegenseite tatsächlich die behaupteten Ansprüche geltend machen, so prüfen wir, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und führen ebenso die weiteren Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite.
Gerne helfen wir auch Ihnen.
Autor:
Redaktion
Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.
Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.