Haben auch Sie eine Abmahnung der FPS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Dassault Systemes SolidWorks Corporation erhalten?

Dann lesen Sie hier unbedingt weiter!

Mit der vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung udn einer separaten Verpflichtungserklärung, der Neuerwerb von Lizenzen für das Computerprogramm SOLIDWORKS sowie zusätzlich ein Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und Erstrattung der Abmahnkosten sowie der Gebühren des Vergleiches, jeweils nach einem Streitwert von 100.000 € (= 4.634,00 €) gefordert.


Die abmahnende Kanzlei führt in Ihrem Schreiben aus, dass ihre Mandnatin, die Dassault Systemes SolidWorks Corporation, die Angelegenheit auf sich beruhen lassen würde, sofern den umfassenden Ansprüchen nahcgekommen werde, insbesondere die beigefügte Unetrlassungserklärung sowie auch die Verpflichtungserklärung unterzeichnet und übersendet würde.

Doch ist dies wirklich und bestehen die Ansprüche tatsächlich sowie in der geltend gemachten Höhe? Wir prüfen jeden Einzelfall und erörtern mögliche Reaktionen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei in der etwaigen Schadensberechnung, da der Softwareherstellter durchaus auch - wenn für ihn vorteilhaft - auf Herausgabe des mithilfe der Software erlangten Einnahmen (konkret: Gewinne, sog. "Verletzergewinn") bestehen könnte. Dies muss im Rahmen der weiteren Kommunikation entsprechend berücksichtigt werden.

Es sollte dabei ebenfalls unbedingt beachtet werden, dass das Softwarelizenzvertragsrecht einen Spezialbereich des Urheberrechts darstellt. Insoweit sei bereits an dieser Stelle auch auf die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes nach §§ 106 ff. UrhG hingewiesen.

Es ist also dringend anzuraten, nicht vorschnell zu reagieren, sondern den Fall besonnen zu pürfden und besten Falles einen versierten Berater hinzuzuziehen!

Zum Hintergrund

SOLIDWORKS ist nach eigenen Angaben des Herstellers eine bewährte Lösung für 3D-Konstruktion und Produktentwicklung. Nach Aussage des Herstellers wird diese Software von Entwicklern auf der ganzen Welt verwendet.

Wird diese Software nunmehr ohne gültige Lizenz verwendet, kann die Dassault Systemes SolidWorks Corporation nach nachweisbarer Feststellung der rechtswidrigen Verwendung die sich aus §§ 97 ff. UrhG ergebenen Ansprüche, wie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, geltend machen.

Es verbleibt daher zunächst zu prüfen, ob und in welchem Umfang die benannte Software tatsächlich verwendet wurde.

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Abmahnanwälte versuchen nicht selten, die behaupteten Ansprüche der eigenen Abmahnpartei mit aggressiven Schreiben und unter Setzung kurzer Fristen zu realisieren. Bewahren Sie also Ruhe, prüfen Sie den Grund der Abmahnung und auch die Höhe der geltend gemachten Gebühren sowie insbesondere den Umfang der weiteren (etwaigen) Verpflichtungen, wie Unterlassung, Auskunft und möglicherweise (zusätzlich zu den Abmahnkosten bestehender) Schadensersatzansprüche!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir raten grundsätzlich davon ab, eigenständig mit der Gegenseite zu kommunizieren. Dies gilt erst recht, wenn Sie bereits einen eigenen Anwalt mandatiert haben oder kurz vor der Mandatierung stehen. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, etwaige Schuldeingeständnisse oder anderweitige Zugeständnisse zu kommunizieren. Auch scheinbar harmlose Angaben können sich später als fataler Fehler herausstellen! Geben Sie also nicht vorschnell und ungeprüft weitere Auskünfte und Stellungnahmen an die Gegenseite ab. Sofern wir mandatiert werden, übernehmen selbstverständlich wir die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Geben Sie nicht vorschnell und ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab!

Es sollte zunächst geprüft werden, ob die von der Gegenseite behaupteten Unterlassungsansprüche überhaupt und in dem geforderten Umfang bestehen. Sofern dies zu bejahen ist, müssen aber vor Abgabe einer strabewehrten Unterlassungserklärung dringend vorbereitende Schritte und Maßnahmen geprüft und ggf. durchgeführt werden. Andernfalls kann es mit Abgabe (und Annahme) einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu teils existenzbedrohlichen Vertragsstrafen kommen! So haftet der Unterlassungsschulder beispielsweise oftmals auch für noch bestehende (Alt-) Veröffentlichungen, auch wenn diese nicht unmittelbar von ihm stammen, aber auf ihn zurückzuführen sind und ihm zu Gute kommen!

4
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Im Regelfall verlangt der Abmahner die Erstattung der (angeblich) entstandenen Abmahnkosten. Diese können aus Rechtsanwaltsgebühren, ggf. zuzüglich etwaiger Ermittlungs- und Testkaufkosten bestehen. Hier ist zunächst zu prüfen, ob die angeführten Positionen überhaupt erstattungsfähig sind und ob die Höhe der Ansprüche richtig berechnet wurde. Auch gilt es zu beachten, dass nach einer weitergehenden Auskunft die Gegenseite ggf. einen Schadensersatz fordert. Dieser kann mitunter mit drei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Herausgabe des Verletzergewinnes, Annahme einer Lizenzanalogie oder durch Bestimmung des konkret erlittenden Schadens.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns zusammen mit den benötigten Formularen die Abmahnung vollständig zu!

Wir prüfen den Sachverhalt zunächst um Detail und erläutern Ihnen dann, welche Schritte zu unternehmen sind und erstellen etwaig notwendigen Schriftsätze, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite. Auch erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie parallel durchführen müssen und ob bzw. welche Obliegenheiten Ihrerseits bestehen!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte, stimmen diese mit Ihnen intern ab und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Wichtig: Fristen beachten!

Es müssen alle von der Gegenseite gesetzte Fristen beachten werden. Nötigenfalls versuchen wir, eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Liegt Ihnen die Abmahnung bereits seit einigen Tagen vor und läuft die Frist in Kürze ab, so empfehlen wir aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit einem spzialisierten Anwalt aufzunehmen. Bei Bedarf stehen wir gerne zur Verfügung.

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen zunächst, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt und so weitgehend, wie von der Gegenseite behauptet, bestehen. In diesem Zuge prüfen wir auch, ob die Gegenseite ggf. rechtsmissbräuchlich handelt und/oder wir Gegenschritte in die Wege leiten können.

Sollte die Gegenseite tatsächlich die behaupteten Ansprüche geltend machen, so prüfen wir, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und führen ebenso die weiteren Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 20.11.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.