Ebay Abmahnung des Rechtsanwalt Lutz Schröder für Perfect X OHG 

Scheinprivates Handeln / Verstoß gegen Informationspflichten und Produktfotos (UWG/UrhG)

Uns liegen abermals Abmahnungen der Perfect X OHG ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder zur Prüfung vor.

Betroffen ist ein Ebay-Händler, der (angeblich) gewerblich statt privat gehandelt habe und damit einen Wettbewerbsverstoß begehe, da er somit Informationspflichten umgehe.

Zudem wird ein urheberrechtlicher Verstoß geltend gemacht, da ein Produktfoto der Firma unlizenziert verwendet worden sei.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.


Zum Hintergrund

Über Abmahnungen durch Rechtsanwalt Lutz Schröder berichteten wir bereits mehrfach in der Vergangenheit, wie hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-von-ernst-westphal-e-k-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-private-anbieter-verkaufen-gewerblich.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-von-ernst-westphal-e-k-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-durch-rechtsanwalt-schroeder-fuer-ernst-westphal-e-k-informationspflichten-bei-schein-privaten-verkaeufern.html


Der Vorwurf lautet auch hier auf „Scheinprivates-Handeln“, sprich der Abgemahnte soll sich bei den Onlineverkäufen von Parfum als Privatperson ausgegeben haben, obwohl er gewerblich handele. Dadurch seien Informationspflichten umgangen worden, was einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle.

Denn nur gewerbliche Händler treffen Informationspflichten, wie die Angabe eines Impressums, einer Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc.

Neu ist der zusätzliche Vorwurf, dass Produktfotos unlizenziert verwendet worden seien. Dies führe zu einer Urheberrechtsverletzung, die weitere Rechte auslöse.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzgl. des „Scheinprivaten Handelns“ und der Verwendung der Produktfotos.

Zudem wird wegen der Verwendung des Produktfotos ein (Lizenz-) Schadensersatz i.H.v. 160,50 Euro geltend gemacht.

Weiterhin wird die Zahlung von Anwaltskosten i.H.v. 865,00 Euro verlangt (Streitwert = 15.000,- Euro).


Unser Rat

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen!

Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen. Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung eines gewerblichen zu einem privaten Handeln im Internet eine Vielzahl von Indizien aufgestellt. Die Anwendung/Subsumtion dieser Kriterien auf den konkreten Einzelfall ist für einen juristischen Laien äußerst schwierig, weshalb anwaltlicher Rat hilfreich seien dürfte.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da vorformulierte Unterlassungserklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon viele Mandanten gegen wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.02.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.