Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group bzw. Fortmann Tegethoff

Markenrechts-Verletzung: "Mensch Ärgere dich nicht"

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group bzw. Fortmann Tegethoff, welche im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin ausgesprochen wurde, vorgelegt.

Die Schmidt Spiele GmbH ist Hersteller diverser Kinder-, Familien- und Gesellschaftsspiele.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wird eine (angebliche) Verletzung der eingetragenen Marke „Mensch ärgere dich nicht“ gerügt. Im Rahmen der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese Erklärung ist unseres Erachtens sehr weit gefasst und birgt erhebliche Gefahren in sich. Auch aufgrund der Höhe der vorgeschlagenen Vertragsstrafe kann die ungeprüfte Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung nicht empfohlen werden. Wir raten eindringlich dazu, zunächst den Vorgang prüfen und - falls notwendig - eine modifizierte Erklärung erstellen zu lassen.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung werden zudem Auskunfts- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht. Die Auskunftsansprüche dienen in der Regel dazu, einen konkreten Schadensersatz beziffern und anschließend durchsetzen zu können.

Letztlich wird auch ein Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt. Diese berechnen die Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann 24IP Law Group bzw. Fortmann Tegethoff anhand eines Streitwertes in Höhe von 100.000 Euro. Hieraus ergibt sich eine Gebührenforderung in Höhe von 1.973,90 Euro.

Was sollen Sie nun tun, falls Sie abgemahnt worden sind?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, da nur so weitere Nachteile vermieden werden können. Wir empfehlen aufgrund der weitreichenden Folgen einer Abgabe der Unterlassungserklärung sowie aufgrund des im Markenrecht grundsätzlich nicht unerheblichen Streitwertes die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsbeistandes.

Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch in diesem Fall mit einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles zur Seite.

Stand: 25.04.2016

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.