Abmahnung von Marcel Frank "teltower-autoservice" durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Veraltete Widerrufsbelehrung

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Marcel Frank vorgelegt. Dieser Abmahner lässt sich von der Kanzlei Rechtsanwalt Gereon Sandhage vertreten.

In der vorliegenden Abmahnung wird ausgeführt, Herr Marcel Frank vertreibe über seinen ebay-Shop teltower-autoservice Autoersatz- und Reparaturteile.

Mit dieser Abmahnung wird moniert, dass bei ebay-Angeboten unseres Mandanten eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet worden sei. Aufgrund dieser behaupteten fehlerhaften Angaben wird sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Vertragsstrafe wird vorliegend seitens des Abmahners auf 3.000,- Euro fixiert.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass bei dieser Abmahnung einige Besonderheiten zu verzeichnen sind. Es muss in jedem Fall konkret geprüft werden, ob und inwieweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht. Zudem ist sicherzustellen, dass die Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst wird.

Im vorliegendem Fall muss insbesondere die behauptete Abmahnberechtigung des Herrn Marcel Frank genauestens unter die Lupe genommen werden.

Wir haben recherchiert, dass Herr Marcel Frank anscheinend im größeren Umfang abmahnen lässt. So sind uns weitere Vorgänge seit dem Jahre 2014 bekannt. Damals ging es sowohl um Verstöße im Zusammenhang mit Widerrufsbelehrungen als auch um vermeintliche Verstöße gegen das ElektroG.

Ebenso ist erstaunlich, dass Herr Marcel Frank auch über weitere Accounts Handel betreibt, allerdings dort mit einem gänzlich anderen Warensortiment (bspw. verkauft Herr Marcel Frank derzeit auf ebay unter dem Mitgliedsnamen rc-fahrzeug-shop ferngesteuerte Autos):

Im vorliegendem Fall verlangt der bearbeitende Rechtsanwalt Gereon Sandhage (noch) keine Rechtsanwaltsgebühren. Wir gehen aber davon aus, dass diese spätestens mit Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung geltend gemacht werden.

Wir werden weiter recherchieren, um zu ermitteln, wie umfangreich die tatsächliche Abmahntätigkeit ist. Wir können unter keinem Umstand zur ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung raten.

Inwieweit mit dieser Abmahntätigkeit ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG angenommen werden kann, werden wir Ihnen nach dem Ergebnis unserer Ermittlungen auf unserer e-commerce-Kanzlei.de Seite bekanntgeben. Dort halten wir Sie auch über diesen Vorgang auf dem Laufenden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sandhage erhalten? Dann beraten wir auch Sie gerne umfassend. Eine erste Übersicht, welche Optionen Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung haben, finden Sie auch hier: Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Nutzen Sie unseren Service zur kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihres Falles.

Auch wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, können Sie uns die Abmahnung senden. So helfen Sie uns, den tatsächlichen Umfang der Abmahntätigkeit zu ermitteln. Zudem geben wir Ihnen ebenso eine Einschätzung und informieren Sie, falls wir aufgrund eines Rechtsmissbrauches auch in Ihrem Namen Schadens- und Kostenerstattungsansprüche gelten machen könnten. Diese Benachrichtigung erfolgt selbstverständlich ebenso unverbindlich und kostenfrei.

Stand: 01.03.2016

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.