Abmahnung durch die Summary AG

Unerlaubte Bildnutzung

Der Abmahner

Abgemahnt wird durch die Summary AG aus 25524 Itzehoe, gesetzlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Stephan Sander.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird die Verwendung von Produktfotos auf eBay für angebotene Produkte, an denen die Summary AG angeblich die ausschließliche Nutzungsrechte besaß. Daher stelle die Verwendung dieser Fotos einen Verstoß gegen das UrhG dar.

Die Forderung

Gefordert wird die Löschung des Fotos, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86. Darüber hinaus wird Schadensersatz gefordert.

Unsere Einschätzung

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Bildwerk ohne die Erlaubnis des Urhebers bzw. des ausschließlichen Inhabers der Nutzungsrechte verwendet, so können sich daraus urheberechtliche Unterlassungsansprüche aus §97 UrhG ergeben.

Man sollte daher, sofern man nicht selbst gemachte Produktfotos verwendet, genau überprüfen, ob diese urheberechtlichen Schutz genießen und ob eine Erlaubnis zur Nutzung vorliegt.

Unser Rat

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, so handeln Sie keinesfalls vorschnell. Suchen Sie direkt einen Anwalt auf und lassen sich beraten, was in Ihrem Fall die beste Lösung ist, bevor Sie auf eigene Faust eine Unterlassungserklärung abgeben oder Kosten begleichen.

Unter Umständen kann die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich sein. Häufig ist allerdings eine Modifikation der beigelegten Erklärung möglich und auch ratsam, da diese in der Regel sehr einseitig und stark zu Ihrem Nachteil formuliert sind.

Beachten Sie jedoch die kurzen Fristen und ignorieren Sie eine solche Abmahnung keinesfalls! Wir stehen Ihnen für eine Einschätzung gerne zur Verfügung!

Stand: 15.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.