Abmahnung des VGU Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. |
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat seinen Sitz in Hohenzollernring 12, 50672 Köln und setzt sich für Fairness und Verantwortung im Wettbewerb ein. Unter http://www.vgu-koeln.de/beschwerdestelle/ bietet er eine Beschwerdestelle an, über die angebliche Wettbewerbsverstöße gemeldet werden können. Nicht selten kommt es also zu Abmahnungen des Vereins.
In den Abmahnungen des Vereins kann es um die unterschiedlichsten Branchen und Wettbewerbsverstöße gehen. Aktuell mahnte der Verein ab, dass ein im Internet angebotenes Produkt unberechtigterweise mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet wurde. Wenige Wochen zuvor hatte der Verein die Formulierung „versicherter Versand“ in einem ebay-Angebot als irreführende Werbung bemängelt.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Erstattung der entstandenen Aufwendungen verlangt, welche mit einem Betrag von 207,06 € beziffert werden.
Das CE-Zeichen ist kein Zertifikat, dass von einer Prüfstelle vergeben wird, sondern kann durch den Hersteller selbst angebracht werden. Er erklärt damit, dass das Produkt den europarechtlichen Anforderungen besteht. Gibt es beispielsweise europäische Richtlinien im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt, so bedeutet das Zeichen, dass diese bekannt sind und befolgt wurden. Wird ein Produkt zu Unrecht in dieser Form ausgezeichnet, so stellt dies eine wettbewerbswidrige Handlung dar.
Da eine CE-Kennzeichnung zudem kein Prüfzeichen, sondern nur eine Herstellerangabe ist, darf bei Warenangeboten auch nicht mit einer "CE-Prüfung" geworben werden. Eine derartige Aussage ist irreführend, unlauter und kann daher abgemahnt werden.
Im sogenannten Fernabsatzhandel, also auch bei Internetverkäufen, trägt ein Unternehmer, der an einen Verbraucher verkauft und Ware versendet, schon nach der Rechtslage das Risiko dafür, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt. Die Anpreisung eines versicherten Versands kann deshalb eine Irreführung des Verbrauchers darstellen, wenn sie den Eindruck erweckt, dass der versicherte Versand eine günstige Besonderheit des speziellen Angebots darstellt.
Der Verein ist bereits seit vielen Jahren im Bereich von Abmahnungen tätig, eine Abmahnung sollte also unbedingt ernst genommen werden.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst, Sie verpflichten sich also weiter, als Sie müssen: Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt erheblich. Erfahrungsgemäß überprüft der Verein, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war. Es besteht also ein immenses Risiko! Geben Sie die Erklärung allenfalls in modifizierter Form ab, die ein fachkundiger Rechtsanwalt für Sie vorgenommen hat.
Bei der Forderung von Vertragsstrafen sollte nicht selbst reagiert werden. Hier können leicht teure Fehler unterlaufen. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – nutzen Sie gern unseren Service der unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung.
Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.
0221 . 9 758 758 0