Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Unzulässige Garantiewerbung auf Ebay

Der Abmahner

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. aus Fürstenfeldbruck ist derzeit vermehrt aktiv in der Abmahnung von Online Shops in verschiedensten Bereichen tätig: So ergingen beispielsweise Abmahnungen in den Branchen Gartentore und Zäune, EDV Zubehör, Druckerzeugnisse, Tauchschulen, Sportartikel, Waffen, Ladegeräte, Lebensmittel und Getränke oder auch Musikinstrumente.

Der Vorwurf

Abgemahnt werden aktuell Wettbewerbsverstöße wegen unzulässiger Garantiewerbung auf dem Online-Marktplatz ebay. Speziell moniert werden Angebote, die mit einer Garantie werben, ohne dass genauere Angaben über Garantiebedingungen gemacht werden.

Die Forderung

Betroffene werden aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, andernfalls werde gerichtlich gegen sie vorgegangen. Außerdem sollen auch die Kosten der Rechtsdurchsetzung in Höhe von 243,95 € ersetzt werden.

Unsere Einschätzung

Der Bundesgerichtshof entschied bereits 2012, dass mit Garantien auf ebay nur dann geworben werden darf, wenn zugleich die Garantiebedingungen im Sinne des § 479 BGB in einfacher und verständlicher Form angegeben werden. Es muss ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, enthalten sein. Außerdem muss der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, enthalten sein, insbesondere die Dauer und der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie der Name und die Anschrift des Garantiegebers,.

Hintergrund ist, dass der Klick des „Sofortkauf“-Buttons auf ebay direkt zum Vertragsschluss führt – und zwar hinsichtlich eines Kaufvertrags und eines Garantievertrags. Es müssen also alle Bedingungen feststehen.

Eine vollumfängliche Erfüllung dieser Informationspflichten über alle Garantiebedingungen kann sich im Einzelfall als komplex darstellen. Jedenfalls ist jedoch eine Garantiewerbung im Rahmen von Sofortkaufaktionen auf ebay, die komplett ohne Konkretisierung der Bedingungen erfolgt, wettbewerbswidrig und somit abmahnbar.

Unser Rat

Vermeiden Sie etwaige Zusatzkosten eines Gerichtsverfahrens – ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern reagieren Sie innerhalb der Frist!

Zwar erscheinen die Kosten auf den ersten Blick gering, dies sollte Sie jedoch nicht dazu verleiten, ohne weiteres auf die Forderungen einzugehen. Die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung kann gefährliche finanzielle Folgen haben: Für jeden Verstoß gegen die Erklärung müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Ist die Erklärung zu weit gefasst, oder sind etwaige Verstöße (beispielsweise auch auf Amazon) noch nicht ausgeräumt, werden diese Vertragsstrafen fällig!

Wir raten unbedingt zu einer Beratung hinsichtlich der Berechtigung der Abmahnung und des Inhalts einer gegebenenfalls anzuratenden Unterlassungserklärung. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen hierzu selbstverständlich gern zur Verfügung. Eine Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 15.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.