Abmahnung des Richard Smet durch Rechtsanwalt Euskirchen auf ebay

Fehlendes Prüfzeichen, OS-Link, u.v.m.

Die Abmahner

Richard Smet (Kreuzfeldring 38, 29353 Ahnsfeld), vertreten durch Rechtsanwalt Euskirchen (Adenauerallee 73, 53113 Bonn), mahnt aktuell Wettbewerbsverstöße auf der Plattform ebay in der Branche Kfz-Zubehör ab.

Der Vorwurf

Dabei geht es insbesondere um LED-Leuchten für Kfz, die als bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile ohne Prüfzeichen verkauft werden. Darin läge ein wettbewerbswidriges Verhalten. Daneben werden teilweise auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, das Fehlen eines Links auf die OS-Plattform, das Fehlen eines Grundpreises und die Verwendung von inhaltlich nicht konkretisierter Garantiewerbung gerügt.

Die Forderung

Betroffene werden aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Weiterhin sollen Anwaltskosten erstattet werden, die sich aus einem Streitwert berechnen, der im Einzelfall bei bis zu 37.000,00 € angesetzt wurde.

Unsere Einschätzung

Bestimmte Bauteile, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind, müssen gemäß § 22a Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in einer amtlich genehmigten Bauart angefertigt werden. Kfz-Scheinwerfer gelten als solche sicherheitsrelevanten Bauteile. Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist grundsätzlich sowohl ordnungs-, als auch wettbewerbswidrig.

Auch die weiteren gerügten Verstöße können grundsätzlich Wettbewerbsverstöße darstellen.

Als Ausweg kommt eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung in Betracht. Vermehrt wurde bekannt, dass durch Richard Smet Abmahnungen bezüglich derselben Inhalte ausgesprochen wurden. Auch Rechtsanwalt Euskirchen ist dafür bekannt, bereits zuvor Abmahnungen im Bereich des Kfz-Zubehörs getätigt zu haben.

Eine „Massenabmahnung“ allein führt jedoch nicht per se zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit. Erforderlich ist das Hinzutreten weiterer Kriterien, wie zum Beispiel der Verfolgung sachfremder Ziele.

Diesbezüglich ist also eine detaillierte Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Unser Rat

Nehmen Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung niemals auf die leichte Schulter: Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, wird ihr Gegenüber in der Regel gerichtliche Maßnahmen gegen Sie einleiten, dies kann sehr kostspielig werden.

Reagieren Sie jedoch auch nicht vorschnell und unreflektiert: Der beigefügte Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist regelmäßig zu Gunsten des Abmahners verfasst, Sie laufen Gefahr sich bei einer Unterzeichnung für einen langen Zeitraum zu weitreichend zu verpflichten. Dies kann gravierende finanzielle Folgen haben.

Lassen Sie sich also anwaltlich beraten! Zunächst muss festgestellt werden, ob ein Verstoß überhaupt vorliegt und ob die Abmahnung eventuell rechtsmissbräuchlich war. Selbst wenn die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam ist, sollte eine Modifikation einer solchen zu ihren Gunsten erfolgen.

Wir helfen ihnen gerne bei der Durchsetzung ihrer Rechte! Eine unverbindliche Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 04.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.