Abmahnung des Deutsche Konsumentenbund e.V. wegen Bezeichnung "Psychotherapeut/in"


Der Deutsche Konsumentenbund e.V. mahnt wegen der angeblich unberechtigten Verwendung der Bezeichnung "Psychotherapeut" ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über Abmahnungen des Vereins:

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-vom-deutschen-konsumentenbund-e-v-ce-zeichen-impressum-grundpreis-u-v-m.html


Damals ging es um eine Abmahnung wegen CE-Zeichen, Impressum, Grundpreis, u.v.m.

Der Deutsche Konsumentenbund e.V. mahnt aktuell wegen der angeblich unberechtigten Verwendung der Bezeichnung "Psychotherapeut" ab.

Entscheidend ist hier zu wissen, dass Jeder der Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, grundsätzlich der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ nach § 1 Abs. 1 PsychThG bedarf.

Der Verein fordert binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 499,29 Euro.

Dieser – im Vergleich zu Abmahnungen, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden – geringe Betrag verleitet Unternehmen oft zur Zahlung mit dem Gedanken, dann sei die Sache erledigt. Doch genau darin sitzt gerade die Gefahr…

Denn hier drohen bei einer ungeprüften, vorschnellen Abgabe einer Unterlassungserklärung zukünftig ebei einem Verstoß hohe Vertragsstrafen zahlen zu müssen



Unser Rat

Der Verein ist bereits seit vielen Jahren im Bereich von Abmahnungen tätig, eine Abmahnung sollte also unbedingt ernst genommen werden.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. 

 Geben Sie die Erklärung allenfalls in modifizierter Form ab, die ein fachkundiger Rechtsanwalt für Sie vorgenommen hat.

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 09.02.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.