Abmahnung der Yavu GmbH durch die ITMR Rechtsanwälte

Instagram-Beitrag verletzt Designrechte

Die Abmahner

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Yavu GmbH vor. Das in Düsseldorf ansässige Unternehmen entwickelt medizinische Geräte, die als Alternative zu Schönheits-OPs an Kosmetikstudios vertrieben werden. Weiterhin bietet das Unternehmen entsprechende Schulungen zur Benutzung dieser Geräte an. Ihre designrechtliche Abmahnung wird von der Kanzlei ITMR Rechtsanwälte aus Düsseldorf ausgesprochen. Das Unternehmen ist weiterhin Inhaber des DE-Designs mit der Registernummer 402018202694-0001

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Rechte an einem geschützten Design zu verletzen: Konkret soll dies durch einen Beitrag auf Instagram geschehen sein. Darin wird eine Hyaluron-Filler-Schulung mit einem Bild beworben, welches ein ähnliches wie das designrechtlich geschützte medizinische Gerät zeigt.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 357,00 € zu begleichen. Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Abmahner ebenfalls seinen Schadenersatzanspruch aus § 42 Abs. 2 DesignG durchsetzen möchte. Dazu macht der Abmahner seinen Anspruch auf Auskunftserteilung geltend und fordert auf, Auskunft darüber zu erteilen, woher das Produkt bezogen wurde und über welche Vertriebswege es angeboten wird.

Unsere Einschätzung

Die uns vorliegende Abmahnung ist ernst zu nehmen: Auch wenn der geforderte Betrag vergleichsweise niedrig ist, liegt die zu beachtende Gefahr in der weit gefassten Unterlassungserklärung und der drohenden Schadenersatzforderung. Die geforderten Auskünfte dienen der Vorbereitung einer Schadenersatzforderung und sind dementsprechend maßgeblich für die Höhe der Ihnen drohenden Forderung. Wann Sie eine Auskunftserteilungspflicht trifft und welche Auskünfte diese umfasst ist von Fall zu Fall unterschiedlich – die Rücksprache mit einem spezialisierten Fachanwalt ist daher empfehlenswert, wenn Sie vermeiden wollen, dass Schadenersatzansprüche gegen Sie von vornherein zu hoch bemessen werden.

Unser Rat

Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die mitgeschickte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie durch von Ihrem Rechtsbeistand eine modifizierte Erklärung verfassen, um teure Vertragsstrafen bei Verstößen zu vermeiden. Dringend sollten Sie aber die gesetzte Frist beachten, denn sonst drohen Ihnen gerichtliche Schritte, die mit hohen Kosten verbunden sind. Sprechen Sie uns an, gern stehen wir Ihnen auch im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 19.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.