Abmahnung der WSI GmbH durch die Rechtsanwältin Daniela Schmidt

Informationspflichten bei Wein-Angeboten auf Ebay.de

Der Abmahner

Vor einiger Zeit erreichte uns eine Abmahnung der WSI GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwältin Daniela Schmidt aus Bremen. Bei der WSI GmbH mit Sitz in Weyhe handelt es sich um einen Partner für den Fachhandel und Gastronomiebereich rund um Spirituosen aus allen Teilen der Welt. Dabei umfasst das Sortiment laut eigenen Angaben über 9.000 verschiedene Produkte mit einem kontinuierlichen Wachstum, welches sich lediglich an Wiederverkäufer richtet.

Der Vorwurf

Aus dem Abmahnschreiben geht folgender Vorwurf hervor: Zunächst richtet sich die Abmahnung gegen einen Händler, der aktiv auf der Internetplattform eBay gegenüber Verbrauchern Weine zum Kauf angeboten habe, ohne auf die in den Getränken enthaltenen Sulfite hinzuweisen. Dies impliziere ein wettbewerbswidriges Verhalten und sei daher abmahnfähig.

Substanziell ausgeführt wird hierzu folgendes: Vor Abschluss des Kaufvertrages müssen sämtliche Pflichtinformationen verfügbar gemacht und bei Fernabsatzgeschäften auf dessen Trägermaterial angegeben werden. Dies ergibt sich aus Art. 14 I a LMIV. Dabei müsste es sich zunächst zwingend um vorverpackte Lebensmittel handeln. Diese Eigenschaft liege allerdings bei abgefüllten Spirituosen grundsätzlich vor. Somit unterlägen die eingestellten Verkaufsangebote den vorzuhaltenden Pflichtangaben. Über Art. 9 I c LMIV sei eine Allergenkennzeichnung verpflichtend. Im Anhang 2 Nr. 12 sind hierzu Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/l aufgeführt und müssen folglich angegeben werden. Die eingestellten Produkte weisen im Ergebnis eine solche Konzentration auf. Daher steht auch diese einer Kennzeichnungspflicht nicht entgegen und entlastet den Abgemahnten nicht.

Aufgrund der unterstellten Mitbewerbereigenschaft aufgrund von § 2 I UWG ergäbe sich sowohl die Aktivlegitimation der WSI GmbH als auch aufgrund der oben genannten Ausführungen ein Wettbewerbsverstoß nach § 8 I 1 UWG.

Die Forderung

Gefordert wird dementsprechend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich fordert die WSI GmbH die Erstattung der Aufwendung die ihr im Wege der Abmahnung entstanden seien. Beziffert werden diese Kosten mit 887,02 EUR, basierend auf einem Streitwert von 10.000,00 EUR.

Unsere Einschätzung

Nach unserer Einschätzung sind Anbieter von Lebensmitteln erhöht abmahngefährdet, wenn es um einzuhaltende bereitzustellende Hinweise geht. Somit ist es bereits vor der Einstellung derartiger Inserate ratsam, sich umfassend zu informieren, welche Pflichtinformationen Sie in welcher Form bereitstellen müssen. Hier ist äußerste Sorgfalt geboten, die sich später aber auch zu Ihrem Vorteil bezahlt machen wird.

Unser Rat

Sollte es dennoch für diesen Schritt zu spät und Ihnen ein Fehler unterlaufen sein, sollten Sie sich trotz der kurzen Fristen nicht unter Druck setzen lassen und in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Zum einen sind die Zahlungsforderungen in den meisten Fällen relativ hoch angesetzt, zum anderen bringt Ihnen eine vorschnelle Unterschrift der ungeprüften und unmodifizierten Unterlassungserklärung meist erhebliche Nachteile. Diese ist oftmals nicht nur einseitig, sondern auch zu Ihrem Nachteil gefährlich formuliert.

Hierzu können wir Ihnen in bestimmten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfehlen. Auch raten wir Ihnen dringend davon ab, vor einer anwaltlichen Überprüfung Zahlungen vorzunehmen. Somit wäre der richtige Weg für Sie, schnellstmöglich einen Spezialisten aufzusuchen, den Sie sowohl für die Überprüfung der Vorwürfe und Forderungen betrauen als auch für die weitere Vorgehensweise.

Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – eine Ersteinschätzung erfolgt für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 10.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.