Abmahnung der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. wegen Wettbewerbsverstoß

Unzureichende Widerrufserklärung

Der Abmahner

Derzeit tritt die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. vermehrt als Abmahner auf. Sie selbst sieht sich als Dienstleister für Verbraucher mit dem Ziel zu beraten, informieren und zu vertreten. Als Kernleistung wird in der Satzung die Rechtsberatung genannt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. mahnt selbstständig ab.

Der Vorwurf

Gerügt werden fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht bei Angeboten in einem Onlineshop. In den vergangenen Monaten haben sich Abmahnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. auf den verschiedensten Gebieten des Verbraucherschutzes gehäuft.

Die Forderung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren sollen die Abgemahnten die im Zuge der Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 220,00 € übernehmen.

Unsere Einschätzung

Der unternehmerische Verkäufer ist in der Tat verpflichtet, den Käufer über den Widerruf aufzuklären. Unter anderem betrifft die Verpflichtung die Aufklärung über die Widerrufsfrist und wann sie zu laufen beginnt. Außerdem muss ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt werden, welches der Verbraucher nutzen darf, aber nicht muss.

Neben dem Risiko einer Abmahnung hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch zur Folge, dass die Widerrufsfrist für den Verbraucher auch nicht zu laufen beginnt. Das bedeutet, dass er auch noch Monate nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Beides sind wichtige Gründe, weshalb Sie auf eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung achten sollten.

Unser Rat

Auch wenn Sie tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufserklärung verwendet haben sollten, ist es wichtig, dass Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die mitgeschickte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und den geforderten Betrag überweisen. Die Erklärung ist zumeist viel zu weitreichend formuliert und birgt daher eine große Gefahr: Die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei Zuwiderhandeln. Die Geltendmachung wird durch die weite Formulierung erheblich erleichtert.

Daher sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist formuliert werden, um diese Gefahr auszuräumen. Eine anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung!

Stand: 25.06.2019

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.