Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven |
Aktuell lässt die Tropica GmbH & Co. KG über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Das Unternehmen vertreibt auf der eigenen Website www.tropica.de Blumensamen an Verbraucher und Wiederverkäufer. Sie ist darüber hinaus Inhaberin der Wortmarke „Tropica“.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marke „TROPICA“ zu verletzen, indem sie diese in ihren Artikelbeschreibungen verwenden, obwohl es sich nicht um ein Produkt der Tropica GmbH & Co. KG handelt, wie durch einen Testkauf festgestellt wurde. Der Abgemahnte soll den besagten Verstoß auf der Plattform Amazon.de begangen haben. So nutze der Abgemahnte die Marke zur eigenen Werbung aus und verletze damit das Markengesetz. Zusätzlich liege auch ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor: das angebotene und verkaufte Produkt entspreche nicht der Artikelbeschreibung.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der beigelegten Formulierung ist dabei für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vorgesehen. Zusätzlich sollen die Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 €, also 2.099,76 € übernommen werden.
Die Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Aufgrund der weiten Formulierung der beigelegten Unterlassungserklärung ist die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht unwahrscheinlich. Daher sollte nach anwaltlicher Prüfung der Sachlage eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt und nur diese abgegeben werden.
Die genannte Frist sollte in jedem Fall beachtet werden, um teure Weiterungen vor Gericht zu vermeiden. Die geforderte Zahlung der Rechtsanwaltskosten sollten Sie ebenfalls erst nach einem Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne! Eine Beratung im Rahmen der Ersteinschätzung ist für Sie grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich.
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