Abmahnung der StockFood GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Urheberrechts-Verletzung bei Bildnutzung

Der Abmahner

Die Stockfood GmbH aus der Tumblingerstr. 32 in 80337 München lässt aktuell durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Bereich der unlizenzierten Fotonutzung aussprechen. Die Stockfood GmbH ist Rechteinhaberin an diversen professionellen Essensfotografien und nach eigenen Angaben Inhaberin der „weltweit größten Food-Bildkollektion“. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen häufig für große Bildanbieter wie Getty Images, Corbis GmbH, Masterfile GmbH und die DesignPics GmbH ab und sind somit im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen ebenfalls nicht unbekannt.

Der Vorwurf

Vorgeworfen wird dem Betreiber einer gewerblichen Website, auf eben dieser Essensfotos der Stockfood GmbH ohne eine diesbezügliche Lizenz veröffentlicht zu haben. Darin liege eine Urheberrechtsverletzung.

Die Forderung

In einem ersten Schreiben fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer häufig lediglich die Erteilung von Auskunft über Herkunft und Umfang der Nutzung des Fotomaterials.

Darauf folgt die Abmahnung, in der zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und außerdem Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten verlangt wird. Der Streitwert wurde in diesem Fall mit 10.000,00 € beziffert, woraus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € berechnet wurden. Für den Fall einer Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist wird ein Vergleichsvorschlag einer geringeren Gesamtsumme zur Abgeltung aller Ansprüche gemacht.

Unsere Einschätzung

Zu den ausschließlichen Rechten eines Urhebers gehören Verwendung, Veröffentlichung und Verwertung. Soll also ein Bild aus einer fremden Quelle auf der eigenen Website veröffentlicht werden, so muss zur Wahrung der Urheberrechte zunächst die Zustimmung des Rechteinhabers eingeholt werden, es sei denn es handelt sich um sogenannte „creative commons“, die zur allgemeinen Nutzung freigegeben wurden. Dies gilt auch dann, wenn Bilder durch den Urheber im Internet zugänglich gemacht wurden oder etwa über die Google-Bildersuche zu finden sind.

Es lohnt sich also die Herkunft der Fotos auf der eigenen Webseite akribisch zu prüfen, zu dokumentieren und ein verlässliches Rechtemanagement einzuführen. Urheberrechtsverletzungen können sonst leicht unterlaufen und schnell teuer werden.

Unser Rat

Auch wenn Sie zunächst nur ein Auskunftsverlangen erreicht, ist dringend davon abzuraten, die Rechtsanwälte Waldorf Frommer telefonisch zu kontaktieren oder unbedacht Auskunft zu erteilen. Alle Angaben haben Einfluss auf die Höhe des später geltend gemachten Schadensersatzes. Um diesen gering zu halten, lohnt sich dringend eine vorherige anwaltliche Beratung!

Auch die bei Berechtigung der Abmahnung grundsätzlich anzuratende Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Überprüfung erfolgen: Ist die Erklärung zu weit gefasst, verpflichten Sie sich weiter, als Sie müssen. Die Fälligkeit von Vertragsstrafen wird damit immer wahrscheinlicher, welche nicht zu unterschätzen ist.

Achten Sie darauf, innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist zu reagieren, sonst riskieren Sie, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie ergeht und Sie zusätzlich Gerichtskosten tragen müssen.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wir beraten Sie gerne hinsichtlich des kostensparendsten Vorgehens in Ihrem individuellen Fall!

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 13.10.2018

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.