Auch weiterhin: Abmahnung der Sekigushi Co. Ltd durch Kanzlei Zierhut IP (zuvor FAREDS Rechtsanwälte) wegen Marke „Monchichi“


Auch weiterhin lässt die japanische Sekigushi Co. Ltd. markenrechtlich wegen der Verwendung von "Monchichi" abmahnen. Aktuell wird die Firma von der Kanzlei Zierhut IP vertreten. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund


Die japanische Sekigushi Co. Ltd. ist Inhaberin der Wort-/Bildmarke „Monchichi“, welche insbesondere für ihre kleinen Stoffäffchen bekannt ist. Die Firma geht auch weiterhin wegen (angeblicher) Markenverletzungen gegen Onlinehändler vor. Aktuell lässt sich die Firma von der Kanzlei Zierhut IP vertreten. In der Vergangenheit lagen uns Abmahnungen von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vor. 


Abmahngefährdet sind Verwender der Bezeichnungen "Monchichi" u.a. auf eBay im Bereich Schmuck und Accessoires oder Puppenzubehör.

Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zudem wird  ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, welcher für gewöhnlich der Bezifferung eines noch folgenden Schadensersatzes dienen dürfte. 

Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 200.000,- Euro (!) verlangt (rund 3.300,- Euro). 


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.


    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


    Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 05.10.2022

    Redaktion

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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.