Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S durch die CBH Rechtsanwälte

Verletzung der Marke „DropStop“

Die Abmahner

Uns liegen Abmahnungen der Schur Pack Denmark A/S vor. Es handelt sich dabei um ein norwegisches Unternehmen, das international tätig ist. Der deutsche Sitz befindet sich in Gallin. Unter anderem werden unter dem Markennamen „DropStop“ Ausgießer und Tropfenfänger für Flaschen vertrieben. Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Kölner CBH Rechtsanwälte.

Der Vorwurf

Gerügt wird – jeweils unter Bezugnahme auf ein bestimmtes Angebot über einen eigenen Internetshop oder die Plattformen ebay und amazon – die Verletzung der Marke „DropStop“. Dabei wird auf die Unionsmarke „DropStop by Schur“ verwiesen.

Die Forderung

Zunächst soll innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Zudem sollen die aus dem Streitwert berechneten Rechtsanwaltskosten ersetzt werden. Der Streitwert wird je nach Fall mit bis zu 150.000,00 € nebst angefallenen Kosten für den getätigten Testkauf beziffert.

Unsere Einschätzung

Das tatsächliche Vorliegen eines Markenrechtsverstoßes sollte dringend durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Maßgeblich ist dabei, ob eine Bezeichnung verwendet wurde, die zu einer Verwechslungsgefahr für das Publikum führt, also den Eindruck erweckt, es handele sich um ein Produkt der eingetragenen Marke. Dies müsste durch eine markenmäßige Benutzung, also mittels Ausnutzung der Hinweisfunktion der Marke auf den Hersteller, erfolgt sein.

Wenn eine Verletzung der Marke vorliegt, kann sich darüber hinaus noch die Frage stellen, ob die ggf. Markenrechte die die angebotenen Produkte erschöpft sind.

Unser Rat

Nehmen Sie die Argumentation der Gegenseite nicht widerspruchslos hin, lassen Sie sich schnellstmöglich von einem Fachanwalt beraten, ob ein Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt.

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte immer Ernst genommen werden. Insbesondere durch die sehr hohen Streitwerte entsteht für Sie ein ganz erhebliches Kostenrisiko: Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht oder nicht richtig, leitet die Gegenseite in der Regel gerichtliche Maßnahmen ein.

Lassen Sie sich jedoch nicht einschüchtern – unterschreiben Sie den Entwurf einer Unterlassungserklärung der Gegenseite nicht einfach blind und ohne rechtliche Prüfung! Sie laufen sonst Gefahr, sich zu einem zu weitreichenden Unterlassen zu verpflichten: Folge ist ein erhebliches Haftungsrisiko für Zuwiderhandlungen, zu der oftmals viel mehr Handlungen zählen , als rechtfertigbar wäre.

Eine Verpflichtung muss lediglich die Wiederholungsgefahr hinsichtlich des konkreten Falls ausräumen. Die beigefügten, vorformulierten Entwürfe einer Unterlassungserklärung sind regelmäßig einseitig zu Gunsten des Abmahners verfasst. Eine Modifikation der Erklärung zu ihren Gunsten sollte durch einen Fachanwalt vorgenommen werden und ist dringend anzuraten.

Auch eine Reduzierung der geltend gemachten Kosten ist denkbar.

Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, um die Gesamtkosten so gering wie möglich zu halten. Wir helfen ihnen gerne, falls Sie eine Abmahnung von der Schur Pack Denmark A/S erhalten haben. Eine Ersteinschätzung ihres Falles ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 23.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.